Zahlreiche Verstöße
Mit dem Hoverboard auf einem Fußweg unterwegs – Polizei kassiert das motorisierte Spielgerät ein

30.04.2018 | Stand 20.07.2023, 21:52 Uhr
−Foto: n/a

Ein 18-jähriger Ingolstädter wurde am frühen Sonntagabend, 29. April, 17.15 Uhr, von einer Polizeistreife dabei beobachtet, als er mit einem Hoverboard den Fußweg in der Richard-Wagner-Straße befuhr.

INGOLSTADT Der junge Mann wurde von einem Kumpel begleitet, dem das Gerät gehört. Das einachsige, motorisierte Spielgerät darf auf öffentlichem Verkehrsgrund nicht benutzt werden, da seine Höchstgeschwindigkeit mehr als sechs km/h beträgt und es deshalb zulassungspflichtig ist. In Deutschland können Hoverboards nicht zugelassen werden, da sie die Merkmale zulassungsfähiger Fahrzeuge nicht erfüllen. Zudem wird für die Benutzung des Gerätes ein Führerschein für Pkw oder Krafträder benötigt. Der 18-Jährige konnte keines von beiden vorweisen. Das Spielgerät wurde aufgrund der Verstöße sichergestellt.

Der Fahrer muss sich nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und eines Verstoßes gegen die Zulassungsverordnung verantworten. Da keine Möglichkeit besteht, für den Betrieb des Boards eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, und es somit nicht versichert war, liegt zudem ein Verstoß nach dem Pflichtversicherungsgesetz vor. Der 17-jährige Besitzer des Hoverboards machte sich ebenfalls strafbar. Gegen ihn wird nun wegen Ermächtigung zum Fahren ohne Fahrerlaubnis ermittelt.

Kelheim