Am Mittwochabend, 21. März, wurde ein 41-jähriger Rollerfahrer in der Straubinger Straße in Abensberg einer Verkehrskontrolle unterzogen.
ABENSBERG Hierbei stellte sich heraus, dass der Roller nicht auf die erforderliche Geschwindigkeit gedrosselt war. Der Fahrer besitzt lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung und ist somit nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis. Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Kelheim