NEUSTADT AN DER DONAU Der 19-jährige Fahrzeugführer aus dem Stadtgebiet Neustadt an der Donau wurde daraufhin einer Verkehrskontrolle unterzogen. Da er keinen gültigen Haftpflichtversicherungsvertrag für sein Mofa vorweisen konnte, erwartet ihn nun ein Strafverfahren nach dem Pflichtversicherungsgesetz. In diesem Zusammenhang weist die Polizei Kelheim darauf hin, dass seit dem 1. März ein neues Versicherungsjahr begonnen hat und demzufolge auch neue Versicherungskennzeichen erworben werden müssen.
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