Explosionsfähiges Gemisch geladen
Mit 1,1 Promille Gefahrgutlaster in den Graben gesteuert

04.12.2017 | Stand 04.08.2023, 2:36 Uhr
−Foto: n/a

Nachdem der Sattelzug seiner Firma aus Nordfrankreich, eine Zugmaschine der Marke Mercedes mit Tankauflieger, an der Raffinerie teilentladen worden war, fuhr ein 43-jähriger französischer Kraftfahrer kurz vor 18.45 Uhr dort weg und von der Kreissstraße PAF17 (Südumgehung) zur Einmündung der Kreisstraße PAF14. Auf der schneeglatten Fahrbahn wollte er nach rechts in Richtung Großmehring abbiegen, rutschte aber mit seinen Sattelzug, der hierbei einknickte, geradeaus, sodass die Zugmaschine im Graben und der Tankauflieger auf der Fahrbahn zum Stehen kam.

VOHBURG/LANDKREIS PFAFFENHOFEN AN DER ILM Durch das Einknicken des Sattelzuges wurde auf der rechten Seite die Außenhülle des Tanks aufgerissen, die Innenhülle des doppelwandigen Tanks blieb unbeschädigt. Bei der Unfallaufnahme wurde beim Lkw-Fahrer deutlicher Alkoholgeruch festgestellt, ein Atemalkoholtest ergab dann 1,1 Promille.der Führerschein des 43-Jährigen wurde sichergestellt.

Bis zur Feststellung, dass nur die äußere Hülle beschädigt wurde, waren die Feuerwehren aus Ingolstadt, Vohburg, Irsching, Reichertshofen, Ernsgaden, Geisenfeld, Manching und Großmehring vor Ort, da es sich bei dem noch geladenen rund 5.000 Liter Dimethyldisulfid um eine giftige, leicht entzündliche Flüssigkeit handelte, die bei Dampfbildung mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden kann. Deshalb wurde zunächst das Gebiet großräumig abgesperrt. Nachdem der Sattelzug geborgen wurde, konnte die Fahrbahn gegen 22.30 Uhr wieder freigegeben werden.

Der entstandene Schaden am Sattelzug betrug rund 15.000 Euro, der Fremdschaden, der Sattelzug überfuhr eine Warnbake, wird auf rund 150 Euro geschätzt. Der Sattelzugfahrer gab an, er wollte das Raffineriegelände verlassen, obwohl er wusste, dass er Bier konsumiert hatte und so betrunken fuhr, es zudem verboten war, mit dem Gefahrgutzug bei schneebedeckter Fahrbahn loszufahren und auch gegen das Sonntagsfahrverbot verstieß. Zudem wurde festgestellt, dass er keine Fahrerkarte in den digitalen Fahrtenschreiber eingelegt hatte.

Kelheim