Am Münchner Flughafen verhaftet
Russische Banken um 82 Millionen Rubel geprellt

05.12.2019 | Stand 02.08.2023, 17:56 Uhr
−Foto: Foto: Bundespolizei

Amerikaner mit russischen Wurzeln war von Interpol zur Fahndung ausgeschrieben worden

FLUGHAFEN Auch wenn man sich nicht mehr in dem Land blicken lässt, in dem einem Gesetzesübertretungen vorgeworfen werden, ist man vor dem Gefängnis nicht sicher. Das musste am Mittwochmorgen, 4. Dezember, ein US-Amerikaner feststellen, der mit internationalem Haftbefehl gesucht wurde.

Die Strafverfolgungsbehörden in Russland werfen dem 56-Jährigen groß angelegten Betrug, Untreue und Unterschlagung vor. Bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle entdeckten Bundespolizisten am Flughafen eine internationale Fahndungsnotiz, die sie bei der Ankunft des Gesuchten aus Antalya vollstreckten. Im Laufe des Tages wurde der Festgenommene von Grenzpolizisten nach Haftantrag durch die Generalstaatsanwaltschaft in München dem Haftrichter in Erding vorgeführt.

Ob der 56-Jährige Urlaub machte oder geschäftlich unterwegs war, wollte er den Beamten nicht sagen. Die russischen Strafverfolgungsbehörden hatten die Polizeibehörden weltweit über Interpol vor ziemlich genau einem Jahr um die Festnahme des Mannes gebeten.

Die Moskauer Justiz wirft dem US-Bürger mit russischen Wurzeln vor, in den Jahren 2014 und 2015 zusammen mit mehreren Komplizen russische Banken um umgerechnet gut 1,1 Millionen Euro geprellt zu haben. Dazu sollen die Verdächtigen in betrügerischer Absicht mehrere Darlehensverträge abgeschlossen und das Geld dann verschwinden lassen haben.

Nachdem der New Yorker entweder die Geschicke von seinem Wohnsitz aus gesteuert oder Russland verlassen hatte, bevor die Strafverfolgungsbehörden in Moskau ihre Arbeit aufnehmen konnten, schrieb die Staatsanwaltschaft den 56-Jährigen in seiner Geburtsstadt mit internationalem Haftbefehl zur Festnahme aus. Diesen vollstreckten Bundespolizisten am Münchner Airport jetzt und nahmen den Gesuchten fest.

Im Falle einer Auslieferung erwarten den 56-Jährigen in seinem Geburtsland bis zu zehn Jahre Haft.

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