100 kg Wasserpfeifentabak im Gepäck
Unverzollt dampft es nun einmal nicht ...

18.11.2019 | Stand 02.08.2023, 15:40 Uhr
−Foto: n/a

33-Jähriger wollte ohne Anmeldung am Zoll vorbei

FLUGHAFEN Rund 100 kg unversteuerten Wasserpfeifentabak hat der Zoll am Flughafen München am Sonntag, 17. November, sichergestellt.

Der Reisende hatte bereits den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren passiert, als die Zöllner den 33-jährigen Mann am Sonntag zu einer Kontrolle baten. Während der Überprüfung fanden die Beamten in fünf Reisekoffern sage und schreibe 100 kg unversteuerten Wasserpfeifentabak.

„Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren eingeleitet und der Wasserpfeifentabak sichergestellt“, so Thomas Meister, Pressesprecher des Hauptzollamts München.

Der Tabak wurde beschlagnahmt und wird nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Die weiteren Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt München übernommen.

Unversteuerter Tabak unterscheidet sich keineswegs von anderen Schmuggelgütern. Auch Wasserpfeifentabak unterliegt in Deutschland der Tabaksteuer. Der Mindeststeuersatz beträgt 22 Euro pro Kilogramm, je nach Sorte und Kleinverkaufspreis. Als Nachweis der Versteuerung müssen auf den Tabakwaren deutsche Steuerzeichen angebracht sein. Ansonsten ist auch dafür die Einfuhr illegal.

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