Säumige Zahler dingfest gemacht:
Drei Reisende am Airport verhaftet

11.11.2019 | Stand 02.08.2023, 18:19 Uhr
−Foto: n/a

42-jähriger Wahl-Schweizer wanderte in Untersuchungshaft

FLUGHAFEN Die Bundespolizei im Erdinger Moos zieht tagtäglich Reisende aus dem Verkehr, die mit Haftbefehlen gesucht werden, so auch am vergangenen Wochenende. Am Freitag, 8. November, und am Samstag, 9. November, gerieten jeweils ein Deutscher, am Sonntag, 10. November, ein Togoer ins Visier der Bundesbeamten.

Am Freitag zogen die Bundespolizisten einen 48-jährigen gebürtigen Kasseler aus dem Verkehr, als er unterwegs nach Antalya war. Ein Amtsrichter in Gummersbach hatte den Wahl-Österreicher bereits im März 2017 wegen gemeinschaftlicher Unterschlagung zu 1.050 Euro Geld- oder alternativ 70 Tagen Haftstrafe verurteilt. Nachdem der Verurteilte aber offenbar den Richterspruch wenig ernst genommen hatte und sich augenscheinlich nach Österreich abgesetzt hatte, hatte ihn die Staatsanwaltschaft in Köln zur Festnahme ausgeschrieben. Diesen Haftbefehl vollstreckten Bundespolizisten im Erdinger Moos jetzt und nahmen dem säumigen Zahler die von der Justiz geforderte Summe ab. Anschließend durfte der 48-Jährige seines Weges ziehen.

Am Samstag ging den Bundesbeamten ein 42-jähriger Deutscher bei der Ausreisekontrolle des Fluges nach Hurghada ins Netz. Der Wahl-Schweizer war seit fünf Jahren von der Staatsanwaltschaft in Bayreuth mit Untersuchungshaftbefehl gesucht worden. Die oberfränkische Justiz wirft dem Mann vor, aus den Geschäftsräumen seines ehemaligen Arbeitgebers Werkzeug im Wert von knapp 3.000 Euro entwendet zu haben. Der heute 42-Jährige suchte offenbar aber lieber bei einem eidgenössischen Arbeitgeber einen Neuanfang, anstatt sich den Diebstahlsvorwürfen zu stellen. Dies wird er nun nachholen können, nachdem Bundespolizisten ihn auf richterliches Geheiß ins Landshuter Gefängnis gebracht haben.

Am Sonntag verfing sich ein 30-jähriger Togoer im Fahndungsnetz der Bundespolizei, als er bei seiner Ankunft aus Casablanca am Moos-Airport die grenzpolizeiliche Einreisekontrolle durchlaufen musste. Der Wahl-Münchner war im Januar dieses Jahres vom Amtsgericht in Frankfurt am Main wegen Betrugs zu 1.200 Euro Geldstrafe oder ersatzweise 120 Tagen Haft verurteilt worden. Anfangs hatte der Westafrikaner offenbar noch einen größeren Betrag an die hessische Landeskasse bezahlt, bevor ein paar Monate später die Zahlungen ausblieben und er restliche 380 Euro Geldstrafe und 2.194,80 Euro Verfahrenskosten schuldig geblieben war. Daraufhin schrieb die Staatsanwaltschaft den Mann mit Vollstreckungshaftbefehl zur Festnahme aus. Diesen Haftbefehl vollstreckten Bundespolizisten nun am Münchner Airport. Der Festgenommene bemühte sich zwar redlich, den geforderten Geldbetrag beizubringen, seine Reisekasse gab aber nur 880 Euro her. Zu seinem Glück akzeptierte der zuständige Staatsanwalt den Betrag von 500 Euro als Anzahlung, sodass der Togoer die Wache der Bundespolizei als freier Mann verlassen konnte.

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