Airport München
Flughafenpolizei schnappt Drogendealer

08.10.2018 | Stand 02.08.2023, 23:09 Uhr
−Foto: n/a

Bundespolizisten haben einen Österreicher verhaftet, der jetzt erst mal in den Knast wandert.

FLUGHAFEN Offenbar war er untergetaucht, weil die nächste Zukunft in seiner Heimat für den Österreicher nicht rosig aussieht: Auf den 34-Jährigen warten knapp 21 Monate Haft. Nachdem die österreichischen Behörden ihren Landsmann im Ausland vermuteten, hatten sie mit europäischem Haftbefehl nach dem gebürtigen Iraner suchen lassen.

Bundespolizisten haben den Gesuchten am Samstagmittag im Terminal 1 bei seiner Ankunft aus der Ukraine verhaftet. Die Tinte auf dem Festnahmeersuchen aus der Alpenrepublik war noch nicht einmal ganz trocken. Die dortige Justiz stellte den Haftbefehl erst tags zuvor online.

Der Österreicher war Bundespolizisten im Erdinger Moos bei der Einreisekontrolle des Fluges aus Kiew ins Netz gegangen. Bei der Überprüfung des Mannes entdeckten die deutschen Beamten den europäischen Haftbefehl der Strafverfolgungsbehörden aus der benachbarten Alpenrepublik.

Die dortigen Behörden werfen dem 34-Jährigen Drogenhandel vor. Er soll in den Jahren 2014 und 2015 Kokain und Cannabis gewinnbringend an den Mann gebracht haben, um seine eigene Drogensucht zu finanzieren. Daher hatte ein Richter in Innsbruck den gebürtigen Teheraner im Februar 2016 wegen illegalen Handels mit Drogen und psychotropen Stoffen verurteilt. Aus diesem Urteil muss der Innsbrucker noch 20 Monate und 21 Tage verbüßen. Nachdem der Verurteilte wohl von der Bildfläche verschwunden war und sich nach Vermutung der österreichischen Strafverfolger lieber ins Ausland abgesetzt hatte, anstatt seine Strafe abzusitzen, hatten sie jetzt mit europäischem Haftbefehl nach ihm gefahndet.

Bundespolizisten am Münchner Flughafen vollstreckten den fast noch druckfrischen Haftbefehl am Samstagmittag und nahmen den Gesuchten fest. Tags darauf führten die Beamten den Festgenommenen dem Bereitschaftsrichter in Landshut vor und lieferten den Österreicher auf dessen Geheiß anschließend in die Justizvollzugsanstalt der niederbayerischen Bezirkshauptstadt ein. Dort muss der Österreicher nun das vom Generalstaatsanwalt in München betriebene Auslieferungsverfahren abwarten.

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