Sicher und entspannt:
Auf in die schönste Zeit des Jahres

21.07.2018 | Stand 31.07.2023, 10:26 Uhr
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Bundespolizei gibt Tipps zur Reisezeit

FLUGHAFEN Wieder ist ein Schuljahr geschafft und in Bayern steht die schönste Zeit des Jahres unmittelbar bevor – und damit die vermutlich reisestärksten Tage im Freistaat.

Die Bundespolizei am Münchner Flughafen gibt Tipps, damit die Reise nicht schon am Flughafen endet und möglichst sicher und entspannt verläuft.

Rechtzeitig vor Reiseantritt sollte man die Gültigkeit der Reisedokumente und die aktuellen Einreisebestimmungen des Ziellandes überprüfen. Erfahrungen aus zurückliegenden Jahren können längst überholt sein ebenso wie man sich nicht auf Erzählungen von Nachbarn, Kollegen und Bekannten verlassen sollte. So erkennen zum Beispiel die Vereinigten Staaten von Amerika oder die Vereinigten Arabischen Emirate ausschließlich den deutschen biometrischen Reisepass ab einem bestimmten Ausstellungsdatum und mit einer bestimmten Mindestgültigkeit an – unabhängig davon, ob es sich bei den Inhabern um Erwachsene oder Kinder handelt.

Grundsätzlich gilt weltweit: Jede Person benötigt ein eigenes Reisedokument. Die Art der Papiere richtet sich nach dem Reiseziel. Ob Reisepass, Kinderausweis oder Personalausweis benötigt werden, erfährt man bei der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes. In bestimmten Notfällen und unter bestimmten Voraussetzungen kann die Bundespolizei vor Ort am Flughafen gegen eine kleine Gebühr einen Reiseausweis als Passersatz ausstellen. Unerlässlich dafür aber ist, dass den Beamten die Identität zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Doch auch dieses Ersatz-Dokument wird nicht in allen Ländern anerkannt.

Sollten minderjährige Kinder mit Verwandten oder Freunden reisen, sollte man daran denken, dass alle Erziehungsberechtigten der Reise nachweisbar zugestimmt haben müssen. Das gilt auch, wenn nur einer von zwei Erziehungsberechtigten bei der Reise dabei ist. Am einfachsten ist es, eine schriftliche Einverständniserklärung mitzuführen, die alle Erziehungsberechtigten unterschrieben haben. Darauf sollten Name, Vornamen und Geburtsdatum des minderjährigen Kindes angegeben werden; außerdem Reisezweck und -ziel, Begleitpersonen, Dauer der Reise sowie Namen und Erreichbarkeit aller Erziehungsberechtigten. Zum Wohl der Kleinen und zum Schutz vor Kindesentziehungen und -entführungen schauen Bundespolizisten genauer hin und überprüfen dies im Einzelfall. Im Verdachtsfall werden die Beamten die Ausreise solange untersagen, bis Klarheit über die Beziehung zwischen Kind und Begleiter herrscht.

Große Menschenansammlungen an Flughäfen und Bahnhöfen sind darüber hinaus beliebtes Ziel von Dieben. Gepäck sollte man niemals unbeaufsichtigt lassen, auch nicht für kurze Augenblicke. Für Taschendiebe sollte es unmöglich gemacht werden, an Geld und sonstige Wertsachen zu kommen. Geldbörsen und Wertsachen trägt man am besten in verschlossenen Innentaschen, in einem Brustbeutel oder einer Gürtelinnentasche dicht am Körper.

Aus Sicherheitsgründen achtet die Bundespolizei sowohl an Flughäfen als auch an Bahnhöfen auf sogenannte herrenlose Gegenstände und überprüft diese. Im Einzelfall kann dies den Flug- oder Bahnbetrieb beeinträchtigen, sogar zu Flugversäumnissen führen. Auch deshalb sollte man Gepäck immer im Blick behalten und im Fall des Falles verdächtige Personen oder Wahrnehmungen der Polizei oder dem Flughafenpersonal melden.

Zudem sollte man aufgrund des gerade in dieser Zeit erhöhten Passagieraufkommens und damit möglicherweise einhergehenden längeren Wartezeiten in den Terminals genügend Zeit einplanen und frühzeitig am Flughafen sein.

Um das Reisen noch einfacher und schneller zu gestalten, bietet die Bundespolizei mittlerweile mehr als sechzig teilautomatisierte Grenzkontrollgates. Diese sind im Terminal 1 an der Einreise B2/C2 und an der Ausreise C auf Ebene 05, im Terminal 2 an der Zentralen Ausreise und an den beiden Einreisekontrollstellen auf Ebene 05 sowie im Satellitengebäude an den Ein- und Ausreisekontrollstellen installiert.

Grundsätzlich profitieren bereits seit mehreren Jahren volljährige Bürger der EU, der EWR-Staaten und der Schweiz, die im Besitz eines elektronischen Reisepasses (ePass) sind, an diesen EasyPASS-Gates von einer beschleunigten Kontrolle und einer damit verbundenen Verringerung der Wartezeiten. Deutsche Staatsangehörige können auch den neuen deutschen Personalausweis im Scheckkartenformat nutzen. Seit dem 18. Juli kommen auch minderjährige Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, probeweise in den Genuss dieses beschleunigten Prozesses. Zudem können Staatsangehörige ausgewählter Nicht-EU-Staaten in einem Probebetrieb die EasyPASS-Gates in den Ausreisekontrollstellen im Terminal 2 und im Satelliten nutzen. Weitere Informationen gibt es auch unter www.easypass.de.

Natürlich kann man sich auch bei der Bundespolizei direkt informieren. Der Servicepoint der Bundespolizei am Flughafen München ist unter der Telefonnummer 089/973079888 oder auch per E-Mail (muc.sp@polizei.bund.de) rund um die Uhr zu erreichen. Für eine persönliche Beratung ist der Servicepoint der Bundespolizei im Terminal 2, Abflugebene, nördlich der Sicherheitskontroll täglich von 6:30 Uhr bis 21 Uhr besetzt.

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