Bei der Einreisekontrolle
Verkehrssünder aus dem Verkehr gezogen

18.07.2018 | Stand 31.07.2023, 8:49 Uhr
−Foto: n/a

Bundespolizisten verhaften gesuchte Reisende am Münchner Flughafen.

FLUGHAFEN Die beiden Männer nahmen es in der Vergangenheit mit den deutschen Verkehrsregeln wohl nicht so genau. Aber auch die aus ihren Verkehrssünden resultierenden straf- und bußgeldrechtlichen Folgen ignorierten der Österreicher und der Türke vehement. Daher suchten die Staatsanwaltschaften in München den einen mit Vollstreckungs- und in Braunschweig den anderen mit Erzwingungshaftbefehl. Nun hatte die Suche ein Ende. Bundespolizisten haben die Gesuchten festgenommen, als sie - der eine aus Istanbul, der andere aus Pristina - in München angekommen, die grenzpolizeiliche Einreisekontrolle durchlaufen mussten.

Der 52-jähriger Türke lief den Bundespolizisten im Terminal 1 zur Mittagszeit bei seiner Ankunft aus Istanbul in die Arme. Bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle des Mannes fiel den Beamten eine Fahndungsnotiz der Staatsanwaltschaft in Braunschweig vom Juni dieses Jahres ins Auge. Das Amtsgericht in der niedersächsischen Kreisstadt hatte drei Monate zuvor gegen den Verkehrssünder einen Erzwingungshaftbefehl erlassen, nachdem er sich offenbar vehement geweigert hatte, ein Bußgeld in Höhe von dreißig Euro zu bezahlen. Bundesbeamte im Erdinger Moos haben diesen Haftbefehl jetzt vollstreckt, den 52-Jährigen festgenommen und vor die Entscheidung gestellt: Bezahlen oder Haft. Den drohenden Gefängnisaufenthalt vor Augen, entschied der Festgenommene sich dann doch, seine Geldbörse zu öffnen. So musste er neben dem geforderten Bußgeld auch noch 235,31 Euro an Verwaltungskosten an die Bundespolizisten übergeben. Anschließend durfte der Braunschweiger die Wache der Bundespolizei auch wieder verlassen.

Am späten Abend haben Bundespolizisten einen 46-jährigen Österreicher bei seiner Ankunft aus Pristina aus dem Verkehr gezogen, der von der Staatsanwaltschaft München II mit Vollstreckungshaftbefehl gesucht worden war. Ein Richter am Amtsgericht in Miesbach hatte gegen den gebürtigen Serben im Februar 2017 einen Strafbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in einer Höhe von 25 Tagessätzen zu fünfzig Euro erlassen. Da der Salzburger seither der bayerischen Justiz aus diesem Urteil 1.225 Euro schuldig geblieben ist, hat die Staatsanwaltschaft in München die Polizeibehörden vor zwei Wochen mit der Suche nach dem säumigen Zahler und der Festnahme des selbigen beauftragt. Diesem Auftrag kamen die Bundesbeamten am Münchner Airport jetzt nach. Angesichts der wenig verlockenden Alternative, nämlich einem dreiwöchigen Aufenthalt in der justizeigenen Unterkunft in München-Stadelheim, bezahlte der Österreicher den geforderten Betrag bei der Bundespolizei ein und durfte die Wache dann auch wieder verlassen.

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