Er kam liegend an
Zwei gebrochene Wirbel und fünf Haftbefehle

12.03.2018 | Stand 24.07.2023, 23:15 Uhr
−Foto: Foto: Alexandra Stolze

Bundespolizisten verhaften „Berufskriminellen“ direkt im Flugzeug

FLUGHAFEN Er kam am Sonntag mit fünf Haftbefehlen im Gepäck aus Kiew. Als Bundespolizisten diese vollstrecken wollten, fanden sie den 46-Jährigen im Flugzeug liegend. Der gebürtige Kasache konnte wohl aufgrund zweier Wirbelbrüche nicht sitzen oder gar gehen. Also haben die Grenzpolizisten erst einmal einen Arzt geholt, dem Gesuchten aber dennoch die Festnahme eröffnet. Mittlerweile liegt der Festgenommene in einem Unfallkrankenhaus – unter Polizeibewachung, versteht sich.

Der deutsche Staatsbürger kann auf eine jahrzehntelange kriminelle Karriere vor allem als Dieb und Einbrecher zurückblicken, hat auch schon vielfach Bekanntschaft mit der Polizei gemacht. Auch die eine oder andere deutsche Justizvollzugsanstalt kennt er nicht nur von Besuchen. Dieses Mal hatte der gebürtige Kasache gleich fünf Haftbefehle im Gepäck, als er aus Kiew im Erdinger Moos ankam. Viermal suchten die Behörden in Oberbayern im Zusammenhang mit Strafverfahren wegen Diebstahlsdelikten nach dem polizeibekannten Mann, einmal wegen Betrugs.

Bereits im Jahr 2009 hatte das Traunsteiner Landgericht den heute 46-Jährigen nach einer Verurteilung wegen Betrugs unter Führungsaufsicht gestellt. Der Verurteilte hatte diesen Beschluss aber offenbar nicht ernst genug genommen, war seinen Auflagen nicht nachgekommen und wohl untergetaucht.

Im November 2014 hatte ein Richter am Amtsgericht Weilheim den Kriminellen wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, ausgesetzt auf vier Jahre zur Bewährung. Da der Verurteilte laut Gericht erneut straffällig geworden und untergetaucht war, hat eine Weilheimer Richterin im Oktober 2017 gegen ihn einen Sicherungshaftbefehl erlassen.

Im März 2016 hatte ein Richter am Weilheimer Amtsgericht den Gesetzesbrecher abermals wegen Diebstahls zu einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten, wieder ausgesetzt auf vier Jahre zur Bewährung, verurteilt. Auch dieses Mal hatte der Verurteilte sich nicht an die Bewährungsauflagen gehalten, war erneut straffällig geworden und wieder untergetaucht. Also hat dieselbe Richterin nur wenige Tage nach dem ersten Sicherungshaftbefehl einen zweiten ausgestellt.

Zu diesen drei Suchaufträgen für die deutsche Polizei kommen noch zwei Untersuchungshaftbefehle. Den einen erließ die Weiheimer Richterin im September 2017, weil – wie sollte es anders sein – der 46-Jährige nach einer Anklage wegen Diebstahls untergetaucht und nicht zur Hauptverhandlung erschienen war. Den anderen erließ ein Richter am Münchner Amtsgericht gegen den Untergetauchten Ende November 2017, nachdem die Staatsanwaltschaft München II gegen den Mann ein Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls eröffnet hatte.

Jetzt ist er im Erdinger Moos wieder aufgetaucht, er war mit einem Flug aus dem kasachischen Almaty über Kiew in München angekommen. Zuvor hatte er offenbar mehrere Wirbelbrüche erlitten. Ob er sich die Wirbelverletzungen vielleicht sogar bei der Ausübung seiner „Tätigkeit“ zugezogen hatte, wollte der Mann den Beamten nicht verraten.

Da der Verletzte in ein Unfallkrankenhaus verlegt werden musste, haben die Polizisten den Mann auch in die gut 120 Kilometer entfernte Unfallklinik begleitet. Dort werden sie den Festgenommenen so lange bewachen, bis ein Haftrichter seine Entscheidung über den weiteren Aufenthaltsort des 46-Jährigen gefällt hat.

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