Prozess am Landgericht
Mutter schleudert sechs Monate altes Baby gegen die Wand

02.03.2018 | Stand 20.07.2023, 18:54 Uhr
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Jugendkammer geht von „Augenblicksversagen“ aus: Bewährungsstrafe für nigerianische Friseurin.

HOHENKAMMER/LANDSHUT Als Augenblicksversagen in einer Stresssituation habe die nigerianische Friseurin Amaka F. (31) in der Unterkunft in Hohenkammer ihre schreiende sechs Monate alte Tochter gegen die Wand geschleudert und ihr dabei lebensbedrohliche Kopfverletzungen zugefügt.

Die Strafe der Jugendkammer des Landshuter Landgerichts fiel daher moderat aus: Zwei Jahre auf Bewährung. Die vom Staatsanwalt vertretene Anklage ging ursprünglich von „roher Misshandlung“ der Tochter, „die damit in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung gebracht worden sei“ aus: Die inzwischen dreifache Mutter habe am 1. Januar 2017 vor 2.30 Uhr in der Asylbewerberunterkunft in Hohenkammer ihrer damals gerade sechs Monatealten Tochter massive Kopfverletzungen durch mindestens eine exzessiv massive, stumpfe Gewalteinwirkung gegen die Hinterkopfregion beigebracht. Dabei habe sie den Säugling entweder mit dem Kopf gegen ein festes Objekt oder mit einem schweren, festen Objekt gegen den Kopf geschlagen. Die Tochter erlitt dadurch - für die Mutter zumindest vorhersehbar und billigend in Kauf genommen - multiple Frakturen der Schädelkalotte, eine Prellung des Hirngewebes, eine Einblutung unter die harte Hirnhaut geringen Ausmaßes sowie eine ausgedehnte Blutung unter der Kopfschwarte.

Die Verletzungen hätten, so die Feststellungen der Gerichtsmediziner, bei ungünstigem Verlauf und ohne ärztliche Hilfe tödlich verlaufen können.

Zum Prozessauftakt vor der Jugendkammer fanden Rechtsgespräche statt, in deren Rahmen Vorsitzender Richter Theo Ziegler zunächst Kontakt mit dem Kreisjugendamt Freising, in dessen Obhut sich das Mädchen befindet, aufnahm und in Erfahrung brachte, dass es ihm so weit gut gehe. Einer

der Schädelbrüche sei inzwischen vollständig zugewachsen, der andere noch am Zuwachsen.

Nach Auskunft der Ärzte gebe es bei dem Mädchen keine gesundheitliche Beeinträchtigung mehr, regelmäßige Kontrollen seien aber erforderlich.

Aufgrund dieser Auskunft kam es zwischen den Prozessbeteiligten zu einer Verständigung, in deren Rahmen man sich darauf einigte, dass auch eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung infrage komme und die Friseurin dafür eine Bewährungsstrafe zwischen eineinhalb und zwei

Jahren zu erwarten habe.

Das dafür als Grundlage notwendige Geständnis lieferte dann der Verteidiger mit der Erklärung, dass seine Mandantin den Anklagevorwurf umgehend einräume, Details zum Hergang aber nicht mache.

Auf sein Aussageverweigerungsrecht berief sich der in Herrsching untergebrachte 26-jährige nigerianische Elektriker Austin E., nach seinen Angaben mit der 31-Jährigen verlobt und Vater ihrer inzwischen drei Kinder. Allerdings erklärte er sich mit der Verlesung seiner polizeilichen und ermittlungsrichterlichen Vernehmung einverstanden.

Danach hatte er die Silvesternacht bei seiner Verlobten verbracht, allerdings nicht mitbekommen, wie es zu den schweren Verletzungen der Tochter gekommen sei.

Man habe zunächst zusammen im Bett gelegen, er sei dann aufgestanden, um ins Bett zu gehen. Seine Verlobte habe kurz die Küche aufgesucht und als sie zurück gekommen sei, habe das Baby auf dem Boden gelegen.

Verzweifelt sei sie mit dem Kind im Arm zu ihm in die Dusche gelaufen und erklärt, dass es aus dem Bett gefallen sei. Gemeinsam mit Mitbewohnern habe man dann einen Notruf abgesetzt, Rettungskräfte und Polizei seien verständigt worden.

Die psychiatrische Sachverständige berichtete, dass die 31-Jährige in ärmlichen Verhältnissen aufgewachsen sei, nie eine Schule besucht habe. Mit 14 sei sie bei ihrer Großmutter gelandet und habe dann als Friseurin zu arbeiten begonnen, sei schwanger geworden und habe ihr erstes Kind geboren. In dieser Zeit sei es auch zu traumatischen Erfahrungen gekommen: Ihre Großmutter habe auf eine Beschneidung, also eine Genitalverstümmelung bestanden. Bei der heftigen Gegenwehr sei sie dann an einer Hand verletzt worden, die heute noch teilweise gelähmt sei.

Sie habe schließlich die Familie und ihre Tochter verlassen, sei nach Spanien geflohen und schließlich 2016 nach Deutschland gekommen, wo sie das zweite Kind geboren habe. Kurz vor Weihnachten 2017 habe sie dann das dritte Kind zur Welt gebracht. Im Rahmen ihres Asylverfahrens sei

ihr ein Bleiberecht zuerkannt worden. Aus psychiatrischer Sicht liege weder eine posttraumatische Belastungsstörung noch eine Impulskontroll- oder Persönlichkeitsstörung vor, die Einfluss auf die Schuldfähigkeit gehabt hätten, so die Gutachterin.

Das Baby war nach dem Vorfall in das Schwabinger Klinikum eingeliefert worden. Dort hatten die Ärzte, wie der Ermitlungsführer der Erdinger Kripo berichtete, festgestellt, dass die schweren Verletzungen des Babys mit der Schilderung der Mutter, es sei aus dem Bett gefallen, nicht übereinstimmen konnten.

Wie von Staatsanwalt und Verteidiger beantragt, ließ auch die Jugendkammer den ursprünglichen Vorwurf der Misshandlung von Schutzbefohlenen fallen und kam „nur“ zu einer gefährlichen Körperverletzung. Auch beim Strafmaß, zwei Jahre Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden, herrschte Einigkeit. Die Kammer, so Vorsitzender Richter Theo Ziegler, sei überzeugt, dass Amaka F. ihr Baby, das in jener Neujahrsnacht schrie, aufgrund eines spontanen Entschlusses mit dem Kopf gegen Wand geschleudert habe. Die lebensbedrohlichen Verletzungen seien nur durch eine massive stumpfe Gewalteinwirkung, nicht durch einen Sturz, erklärbar. Für das Kind habe konkrete Lebensgefahr bestanden, gottseidank sei es inzwischen wiederhergestellt.

Für eine Verurteilung wegen Misshandlung, so der Kammer-Vorsitzende in Übereinstimmung mit Staatsanwalt und Verteidiger, hätte es der subjektiven Komponente „Rohheit“ bedurft. Bei der Angeklagten habe keine rohe Gesinnung, vielmehr ein Augenblicksversagen vorgelegen: „Es gab eine Stresssituation und da hat sie sich hinreißen lassen, das Kind zum Schweigen zu bringen. Das hat ihr aber sofort leid getan und alles für die ärztliche Versorgung ihres Kindes unternommen.“

Strafmildernd wirkte sich aus, dass die 31-Jährige, der deutschen Sprache nicht mächtig, inzwischen neun Monate Untersuchungshaft verbüßt hat und damit fertig werden muss, dass ihre beiden in Deutschland lebenden Kinder in Pflegefamilien untergebracht sind.

Freising