Viel zu tun für die Bundespolizei
Bestohlenem wurde sein eigenes Handy zum Kauf angeboten

31.12.2017 | Stand 03.08.2023, 11:49 Uhr
−Foto: Foto: Bundespolizei

Der Hauptbahnhof in München ist kein gutes Pflaster für Straftäter. Allein vom 23. bis zum 25. Dezember wurden von Beamten der Bundespolizei sieben Personen festgenommen, die von Behörden wegen unterschiedlicher Delikte zur Fahndung ausgeschrieben waren. Drei von ihnen kamen in Haft, da sie Geldstrafen nicht beglichen hatten. Vier konnten, teilweise nach Zahlung von Geldstrafen, die Wache wieder freien Fußes verlassen.

MÜNCHEN In zwei weiteren Fällen kam ein Dieb, der am Mittwochmorgen, 27. Dezember, von einem Bestohlenen im Hauptbahnhof wiedererkannt wurde, ebenso in Haft, wie ein 20-jähriger Russe, der tags zuvor in einem Lebensmittelgeschäft Lebensmittel entwendet hatte.

Bereits am 23. Dezember war einem 57-jährigen Slowaken in stark alkoholisiertem Zustand am Hauptbahnhof sein Handy entwendet worden. Als er es am 25. Dezember erstmal über eine Ortungs-App ausfindig machen konnte, befand es sich im Bereich des Hauptbahnhofes. Allerdings konnte er keine Person dazu ausfindig machen. Am 27. Dezember wurde ihm am Haupteingang des Hauptbahnhofes von einem 30-jährigen, alkoholisierten Landsmann ein Handy zum Kauf angeboten. Als der 57-Jährige erkannte, dass dies sein Handy war, verständigte er eine sich in der Nähe befindliche Streife der Bundespolizei. Bei der anschließenden Durchsuchung des mit 2,35 Promille alkoholisierten Verkäufers wurde auch das Handy aufgefunden. Das rund 200 Euro teure Handys konnte, unter anderem durch Bilder des Bestohlenem, zweifelsfrei diesem zugeordnet werden. Der 30-jährige Slowake wird dem Haftrichter vorgeführt.

Ein 20-jähriger Russe entwendete bereits am 26. Dezember gegen 12 Uhr in einem Lebensmittelgeschäft im Zwischengeschoss des Hauptbahnhofes Lebensmittel. Er wurde vom Ladendetektiv beobachtet und der Bundespolizei übergeben. Im Rahmen der Ermittlungen wurde festgestellt, dass der Mann keinen festen Wohnsitz hat, vollziehbar ausreisepflichtig ist und weder über einen gültigen Pass noch ein Visum verfügt. Nach Haftrichtervorführung wurde gegen den Russen wegen Diebstahls Untersuchungshaft angeordnet..

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