Weihnachtsurlaub im Gefängnis
International gesuchter Straftäter geschnappt

27.12.2017 | Stand 03.08.2023, 8:45 Uhr
−Foto: Foto: Bundespolizei

Flughafenpolizei nimmt straftätigen Franzosen fest.

FLUGHAFEN Er wollte eigentlich nach Saigon und hatte wohl nicht mit der guten Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden aus seinem Heimatland und Deutschland gerechnet. Jetzt sitzt er in München im Gefängnis.

Bundespolizisten haben einen französischen Staatsangehörigen festgenommen. Die Behörden in Frankreich hatten seit März nach dem 46-Jährigen mit internationalem Haftbefehl gesucht.

Der Wahl-Spanier war laut Anklage im November 2013 von Zöllnern an der spanisch-französischen Grenze mit fast 17 Kilogramm Cannabis erwischt worden.

Dieses habe der damals 42-Jährige in Spanien selbst hergestellt und in Frankreich an den Mann bringen wollen.

Das zumindest sah die französische Justiz als erwiesen an.

Ein Richter in Nimes hatte den Angeklagten daher im Oktober 2016 wegen illegalen Drogenhandels zu dreißig Monaten Haft verurteilt.

Acht Monate davon hatte der Verurteilte wohl bereits vor der Gerichtsverhandlung in Untersuchungshaft verbüßt, bevor er nach der Verhandlung offensichtlich untergetaucht war.

Die französischen Behörden vermuteten den Untergetauchten wieder in Spanien und ließen deshalb seit März dieses Jahres europaweit nach ihm suchen.

Jetzt blieb der Untergetauchte im Fahndungsnetz der Bundespolizei am Münchner Airport hängen, als er auf dem Weg von Barcelona über Abu Dhabi nach Saigon in München die grenzpolizeiliche Ausreisekontrolle durchlaufen musste.

Die Münchner Bundespolizisten hatten die Fahndungsnotiz aus dem Nachbarland entdeckt und den 46-Jährigen festgenommen.

Tags darauf führten die Bundesbeamten den Festgenommenen dem Haftrichter vor und lieferten ihn anschließend in die Justizvollzugsanstalt in München-Stadelheim ein.

Dort muss er das durch die Generalstaatsanwaltschaft München betriebene Auslieferungsverfahren abwarten.

Beim Haftrichter hatte der Franzose dann auch noch einen Weihnachtswunsch. Er bat darum, die restliche Haftstrafe von 22 Monaten in einem deutschen Gefängnis absitzen zu dürfen.

Ob dies in Erfüllung geht, bleibt fraglich.

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