Schleuser-Drama
Mit dem Zug nach Kanada?

21.12.2017 | Stand 03.08.2023, 17:20 Uhr
−Foto: Foto: Alexandra Stolze

Er kam mit gefälschtem Pass aus Spanien und wollte nach Kanada. Angeblich per Bahn.

FLUGHAFEN Dass das möglich sei, habe ihm der Schleuser versprochen. In München kam erst einmal die Ernüchterung. Bundespolizisten zogen den Afrikaner bei seiner Ankunft aus dem Verkehr und zeigten ihn wegen Urkundenfälschung und unerlaubter Einreise an.

Der Westafrikaner fiel Bundespolizisten bei seiner Ankunft aus Madrid auf. Bei der Kontrolle sollten die Beamten mit geschultem Auge schnell feststellen, dass der Mann ihnen einen verfälschten nigerianischen Reisepass und eine italienische Aufenthaltskarte eines anderen vorlegte.

Also nahmen die Grenzpolizisten den Ertappten mit zur Wache.

Bei der dortigen Vernehmung erzählte der laut eigenen Aussagen 35-Jährige, dass er unterwegs nach Kanada sei. Dort könne er Schutz haben.

Er sei aus seinem Heimatland nach Libyen geflohen, weil ihm eine Sekte aufgrund seines christlichen Glaubens ans Leder wolle. Im Nordosten Afrikas angekommen, habe er einen Landsmann getroffen, der ihm gegen eine Zahlung von 5.000 Euro seine Hilfe angeboten habe.

Der Unbekannte habe versprochen, ihn nach Kanada zu bringen. Also habe seine Familie ein Grundstück verkauft und ihm so die Dienste des Schleusers gesichert.

Dieser habe ihm dann in Marokko die gefälschten Reisedokumente und ein Flugticket nach Madrid übergeben. Schon beim Verlassen des Flugzeugs habe er schnell festgestellt, dass er nicht in Kanada ist.

Der ihn am Flughafen Madrid in Empfang nehmende Schleuser habe ihm versichert, dass die Reise ja noch nicht zu Ende sei. Er müsse noch nach Deutschland fliegen, von dort aus könne er dann mit dem Zug in das nordamerikanische Zielland fahren.

Am Münchner Flughafen musste der Westafrikaner nicht nur feststellen, dass kein Zug von München nach Kanada fährt, sondern sich auch wegen des Verdachts der Urkundenfälschung, des Ausweismissbrauchs, der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthalts verantworten und 250 Euro zur Sicherung des Strafverfahrens hinterlegen.

Nachdem der Nigerianer jetzt bei den Bundespolizisten um Schutz gebeten hat, übergaben die Beamten ihn nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen zuständigkeitshalber an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Dort wird über seinen Asylantrag entschieden.

Freising