Im Wert von 2.700 Euro
Rohgold: Bitte verzollen!

09.10.2020 | Stand 21.07.2023, 1:28 Uhr
−Foto: n/a

Ein Reisender hatte das Gold zwar in Alaska selbst geschürft, jedoch versucht, damit am Zoll vorbeizukommen.

Flughafen. Ende September fanden Zöllner am Münchner Flughafen Gold im Wert von rund 2.700 Euro im Reisegepäck eines 69-jährigen Mannes auf.

Der Österreicher wollte den Zollbereich durch den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren verlassen, als Zöllner ihn zur Kontrolle seines Reisegepäcks baten. Bei der Durchsicht seiner Handtasche kamen fünf Glasbehälter mit Rohgold zum Vorschein.

„Der Reisende gab an, dass es sich um Rohgold handle, das er in Alaska sechs Wochen selbst geschürft hatte“, berichtet Marie Müller, Sprecherin des Hauptzollamts München.

Die Zöllner leiteten gegen den Beschuldigten ein Strafverfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung ein. Der Reisende musste eine Sicherheitsleistung zahlen, bevor er seine Heimreise nach Österreich antreten konnte.

Für Reisemitbringsel, die die vorgeschriebenen Mengen- bzw. Wertgrenzen überschreiten, sind Einfuhrabgaben zu entrichten und bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat bei der Zollstelle mündlich anzumelden. Dort werden die anfallenden Einfuhrabgaben berechnet. − we –

Erding