Gesuchter Krimineller dingfest gemacht
In Südfrankreich auf der Flucht vor deutschen Behörden verhaftet

18.10.2019 | Stand 03.08.2023, 1:37 Uhr
−Foto: n/a

Somalier wurde in Toulouse festgenommen und nach Deutschland zurückgeschickt

FLUGHAFEN Ein Ostafrikaner war an Heiligabend 2015 als Asylbewerber nach Deutschland gekommen. Ein paar Monate später hatten die zuständigen Behörden seinen Asylantrag jedoch abgelehnt. Ihm war vorerst eine Duldung ausgestellt worden, der heute 23-Jährige war in Unterkünften in der bayerischen Landeshauptstadt und deren Umland untergebracht worden. Relativ schnell und immer wieder war der junge Mann aber auch in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden gerückt.

Nachdem er schließlich im März 2017 wegen eines schweren Körperverletzungsdelikts aufgefallen war, sollte er auch die Münchner Haftanstalt von innen kennenlernen. Nach ziemlich genau einem Jahr Untersuchungshaft war dann das Urteil am Münchner Landgericht gegen den jungen Mann gefallen. Die Richter hatten ihn der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen und zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Die verhängte Haftstrafe hatten sie auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt und die Freilassung des Verurteilten aus der Untersuchungshaft angeordnet.

Der Somalier aber hatte seinen Bewährungsauflagen offenbar ebenso wenig Bedeutung beigemessen, wie der Gesundheit eines anderen Menschen ein Jahr zuvor. Unter anderem hätte er sich regelmäßig bei einem Bewährungshelfer melden und einhundert Stunden gemeinnützige Arbeit leisten sollen. Da er weder an der einen noch an der anderen Stelle je aufgetaucht war, hatte ein Richter am Münchner Landgericht im Mai dieses Jahres einen Sicherungshaftbefehl gegen den Untergetauchten erlassen.

Wie sich mittlerweile herausgestellt hat, hatte der Somalier offenbar auf der Flucht vor der deutschen Justiz vielmehr einer Reise nach Südfrankreich den Vorzug gegenüber der Verrichtung gemeinnütziger Arbeit in Deutschland gegeben. Dort war er nämlich wieder aufgetaucht und wollte offensichtlich erneut Asyl beantragen. Die Behörden in der südfranzösischen Provinzhauptstadt Toulouse haben den Ostafrikaner schließlich am Donnerstag, 17. Oktober, nach den Regeln des Dubliner Übereinkommens wieder nach Deutschland geschickt. Als die Bundespolizisten am Münchner Flughafen den 23-Jährigen bei seiner Ankunft in Empfang nahmen, fiel ihnen auch die Fahndungsnotiz ins Auge. Die Beamten vollstreckten den Haftbefehl der Münchner Justiz, brachten den Festgenommenen anschließend zum Haftrichter und von dort direkt in die Münchner Justizvollzugsanstalt. Hier wird er nun den Rest seiner Freiheitsstrafe absitzen.

Erding