Mit gefälschten Papieren unterwegs
Nur mal schnell zum Kaffee nach München

08.04.2019 | Stand 04.08.2023, 13:47 Uhr
−Foto: n/a

Ägypter servierte Bundespolizisten allerlei abstruse Stories

FLUGHAFEN Er habe in München nur Kaffee trinken und dann mit dem Zug weiter nach Italien oder Belgien reisen wollen. Dass die Aufenthaltskarte, die er dazu erst vor angeblich knapp zehn Jahren in Italien von den dortigen Behörden einfach so bekommen haben wollte und nach einer späteren Aussage vor drei Jahren von einem Iraker gekauft hatte, gar kein echter italienischer Aufenthaltstitel, sondern eine gefälschte Identitätskarte des Stiefelstaates war, habe er nicht gewusst.

Im Gegensatz zu dem 46-Jährigen erkannten Bundespolizisten im Terminal 1 sehr wohl, dass der Ausweis eine komplette Fälschung war. Als die Beamten den Ägypter am Sonntagmorgen, 7. April, bei seiner Ankunft aus Hurghada kontrollierten, hatte dieser das Dokument zusammen mit seinem ägyptischen Reisepass vorgelegt. Aus dem Kaffee in München wurde dann nichts, ebenso wenig wie aus der Reise nach Italien oder Belgien. Am selben Abend musste der 46-Jährige mit einer Strafanzeige im Gepäck direkt wieder die Heimreise antreten.

Bundespolizisten hatten den Ägypter im Terminal 1 des Münchner Flughafens bei der Einreisekontrolle des Morgenfluges aus Hurghada mit einer gefälschten italienischen Identitätskarte erwischt, wegen des Verdachts der Urkundenfälschung, der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthalts angezeigt und mit zur Wache genommen.

Bei der Vernehmung dort konnte der 46-Jährige sich offenbar kaum an etwas erinnern, das Licht ins Dunkel hätte bringen können. Er sei jetzt nur nach München gekommen, um einen Kaffee zu trinken. Danach wolle er mit dem Zug entweder nach Italien oder Belgien. Zudem wollte er den Beamten weismachen, dass er fest davon überzeugt sei, bei der von ihm vorgelegten Chipkarte handele es sich um einen italienischen Aufenthaltstitel. Dazu erklärte er, er habe neun Jahre in Belgien gelebt, sei auch ab und zu in Italien gewesen. Dort habe er 2009 ebendiese Plastikkarte als Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Das sei damals in Italien einfach so möglich gewesen.

Die Ermittler ließen den Geschichtenerzähler umgehend wissen, dass sie erhebliche Zweifel an seiner Geschichte haben. Daraufhin fiel ihm dann ein, dass er das vermeintliche Dokument erst vor drei Jahren per Post beantragt habe. Damals habe er in Belgien gelebt, sei dann wieder nach Ägypten gereist und habe jetzt drei Jahre in seiner Heimat gelebt.

Wieder ein wenig später, nachdem ihm die Bundespolizisten wieder einmal erklärt hatten, dass sie ihm kein Wort glauben, fiel dem Beschuldigten ein, dass er den Ausweis von einem Iraker für tausend Euro gekauft habe. Wie von den Beamten erwartet, gab der Ägypter sich immer noch überzeugt von der Echtheit des Ausweises. Natürlich kannte er auch den Verkäufer nicht und hatte auch keine Kontaktdaten. Einzig, dass er sich mit dem Mann in einem Café in Brüssel getroffen habe, konnte er seinem Gedächtnis entlocken.

Zwischenzeitlich hatte der Ägypter offenbar auch wieder vergessen, dass er die Karte seinen eigenen Angaben zufolge schon bezahlt hatte. Nachdem die Beamten wissen wollten, warum er tausend Euro für einen vermeintlichen Aufenthaltstitel bezahlt habe, den er drei Jahre lang nicht nutzte, erklärte er aus voller Überzeugung, er habe den geforderten Betrag ja noch nicht bezahlt. Auf den Vorhalt, dass er zwei Minuten zuvor etwas ganz anderes erzählt hatte, kam von ihm als Antwort, er wisse nicht, was richtig oder falsch sei und auch nicht, was da jetzt den Unterschied ausmache.

Zumindest konnte er sich gleich darauf wieder erinnern, dass er den Betrag doch schon an den vermutlichen Iraker ausgehändigt habe. Nachdem die Bundespolizisten der Meinung waren, sie hätten jetzt genug abstruse Geschichten gehört, beendeten sie die Vernehmung mit der Frage an den Märchenonkel, ob er von sich aus noch etwas sagen wolle. Da ließ der Mann die Beamten noch wissen, sein Problem sei, dass er vergesslich sei. Da bekanntermaßen auch Vergesslichkeit ebenso wie Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, zeigten die Bundesbeamten den 46-Jährigen wegen Urkundenfälschung, unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts an, bevor der Ägypter dann am Abend den Rückflug in sein Heimatland antreten musste.

Erding