Drei gesuchte Reisende verhaftet
Vom Flughafen direkt nach Stadelheim

20.03.2019 | Stand 21.07.2023, 10:21 Uhr
−Foto: n/a

Ein Georgier, eine Deutsche und ein Franzose verfingen sich im Fahndungsnetz

FLUGHAFEN Die Bundespolizei im Erdinger Moos zieht tagtäglich Reisende aus dem Verkehr, die mit Haftbefehlen gesucht werden. Am Dienstag, 19. März, gerieten wieder drei von der deutschen Justiz gesuchte Personen ins Visier der Bundespolizei. Innerhalb weniger Stunden zogen die Beamten einen Georgier, eine Deutsche und einen Franzosen aus dem Verkehr. Für alle drei endete die Reise in der Münchner Justizvollzugsanstalt Stadelheim.

Am frühen Nachmittag nahmen die Bundesbeamten einen Georgier fest, als der Mann aus Stockholm in München ankam. Der Osteuropäer hatte gleich zwei offene Haftbefehle im Gepäck. Nachdem der 35-Jährige Anfang letzten Jahres als Asylbewerber nach Deutschland gekommen war und in der Aufnahmeeinrichtung in Bamberg Unterschlupf gefunden hatte, war er auch gleich das erste Mal beim Klauen erwischt worden. In den Folgemonaten sollten ihn Polizeibeamte regelmäßig dabei erwischen, wie er sich immer wieder unrechtmäßig am Eigentum anderer bediente. Zwei der folgenden Strafanzeigen führten bis dato auch zu Verurteilungen. Einmal hatte ein Richter am Amtsgericht in Bamberg den Angeklagten eben wegen Diebstahls zu 250 Euro Geldstrafe oder ersatzweise 25 Tagen Haft, ein zweites Mal zu 100 Euro Geldstrafe oder zehn Tagen Ersatzhaft verurteilt. Nachdem der Verurteilte aber offenbar die Richtersprüche wenig ernst genommen hatte und sich augenscheinlich nach Schweden abgesetzt hatte, hatte ihn die Staatsanwaltschaft in der oberfränkischen Kreisstadt mit zwei Haftbefehlen zur Festnahme ausgeschrieben. Außerdem hatte die zentrale Ausländerbehörde in Bamberg den Untergetauchten mit Abschiebehaftbefehl gesucht.

Nun hatten die Behörden in dem skandinavischen Land den Mann aufgrund asylrechtlicher Vereinbarungen wieder nach Deutschland geschickt. Als Bundespolizisten am Moos-Airport den 35-Jährigen bei seiner Ankunft in Empfang nahmen, fielen ihnen die Fahndungsnotizen ins Auge. Die Beamten nahmen den Mann fest und brachten den Festgenommenen noch am Nachmittag (unter anderem weil er die geforderten Geldbeträge nicht bezahlen konnte) in die Münchner Justizvollzugsanstalt. Sobald der Georgier seine Strafhaft in Stadelheim abgesessen hat, wird er umgehend in die Abschiebehaftanstalt nach Eichstätt wechseln, um dort auf den Flug in sein Heimatland zu warten.

Ein paar Minuten nach dem Georgier ging den Bundesbeamten dann eine 25-jährige Deutsche bei der Einreisekontrolle des Fluges aus Doha ins Netz. Die junge Frau war seit letztem Jahr von der Staatsanwaltschaft Memmingen mit Vollstreckungshaftbefehl gesucht worden. Die Krumbacherin war der bayerischen Justiz nach einer Verurteilung wegen Besitzes von Betäubungsmitteln ohne Besitzerlaubnis knapp 4.000 Euro schuldig geblieben. Auch einen ersatzweise angesetzten Gefängnisaufenthalt von 90 Tagen hatte sie nie angetreten. Dies muss die bayerische Schwäbin aber jetzt nachholen, nachdem Bundespolizisten sie bei ihrer Rückkehr aus Australien verhaftet und ihr die Rechnung der Justiz präsentiert haben. Da die Schuldnerin den geforderten Betrag nicht bezahlen konnte, haben die Grenzpolizisten sie in die Frauenabteilung des Münchner Gefängnisses gebracht.

Ein paar Stunden später sollte schließlich einen Franzosen das gleiche Schicksal ereilen. Der 54-Jährige verfing sich im Fahndungsnetz der Bundespolizei, als er auf seinem Weg von Paris nach Kapstadt in München die grenzpolizeiliche Ausreisekontrolle durchlaufen musste. Der Elsässer war im Sommer 2017 vom Amtsgericht in Offenburg wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu 2.400 Euro Geldstrafe oder ersatzweise 40 Tagen Haft verurteilt worden. Da der 54-Jährige sich anschließend offensichtlich der Strafverfolgung entzogen hatte, schrieb die Staatsanwaltschaft in Baden den Mann mit Vollstreckungshaftbefehl zur Festnahme aus. Diesen Haftbefehl vollstreckten Bundespolizisten am Münchner Airport ebenfalls am Dienstag.

Der Festgenommene bemühte sich zwar redlich, den offenen Geldbetrag beizubringen, seine Reisekasse gab aber nur die Hälfte der geforderten Summe her. Also musste der Franzose seinen Urlaubsflug stornieren und die Reise ins Münchner Gefängnis antreten.

Erding