An einem einzigen Tag verhaftet:
Sechs „auf einen Streich“!

15.03.2019 | Stand 21.07.2023, 21:31 Uhr
−Foto: n/a

Diebe, Drogendealer und Konsorten gingen der Bundespolizei am Flughafen ins Netz

FLUGHAFEN Im Schnitt laufen den Bundespolizisten am Airport täglich drei bis vier mit Haftbefehlen gesuchte Personen in die Arme. Am Donnerstag, 14. März, haben die Beamten an einem Tag gleich sechs Reisende mit offenen Haftbefehlen festgenommen. Die vielfältigen Vorwürfe gingen von der nicht bezahlten Geldstrafe wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz bis hin zu einer ausstehenden Gefängnisstrafe wegen eines Verbrechens nach dem Betäubungsmittelgesetz. Drei Gesuchte konnten ihre Strafen vor Ort bezahlen, einer war auf finanzielle Hilfe eines Bekannten angewiesen, ein weiterer musste eine Zelle in der Münchner Justizvollzugsanstalt beziehen. Den sechsten Verhafteten werden die Grenzpolizisten am heutigen Freitag (15. März) dem Haftrichter im niederbayerischen Straubing vorführen.

Gleich am Morgen zogen Bundespolizisten einen 34-jährigen Rumänen aus dem Verkehr. Kaum mit dem ersten Flug aus Cluj angekommen, klickten bei dem Mann aus Transsilvanien die Handschellen. Er war 2011 vom Amtsgericht Neuwied wegen eines Verbrechens nach dem Betäubungsmittelgesetz verurteilt worden, hatte seine Strafe aber nie angetreten. Nachdem die Justiz den Untergetauchten in seinem Heimatland vermutete, hatte die Staatsanwaltschaft ihn seit Juli 2012 gesucht. Diesen Haftbefehl haben Bundespolizisten im Erdinger Moos jetzt vollstreckt, den Gesuchten festgenommen und in die Münchner Haftanstalt gebracht. Dort muss er nun die nächsten 295 Tage seines Deutschlandaufenthaltes verbringen.

Vier weitere von den deutschen Justizbehörden gesuchte Männer liefen den Bundesbeamten am Nachmittag in die Arme. Ein junger Somalier war im Rahmen asylrechtlicher Vereinbarungen von den französischen Behörden von Paris nach München geschickt worden, ein Türke landete aus Istanbul im Erdinger Moos. Zwei junge Rumänen, angekommen aus ihrem Heimatland, saßen sogar im gleichen Flugzeug.

Bei dem 21-jährigen Somalier fiel den Grenzpolizisten eine Fahndungsnotiz der Staatsanwaltschaft in Straubing ins Auge. Die Justiz hatte nach dem jungen Mann gesucht, nachdem er als Beschuldigter in einem Verfahren wegen Hausfriedensbruch nicht zur Hauptverhandlung erschienen war. Der Ostafrikaner hatte sich lieber für eine Reise nach Paris entschieden. Von dort musste er aber zurück nach Bayern. Nachdem die Bundespolizisten den jungen Mann bei seiner Ankunft am Münchner Airport gestern Nachmittag gleich festgenommen hatten, werden sie ihn am heutigen Tag dem Haftrichter in der niederbayerischen Herzogstadt vorführen.

Knapp zwei Stunden später lief den selben Beamten ein türkischer Staatsangehöriger bei der Einreisekontrolle des Fluges aus Istanbul in die Arme. Der polizeibekannte 34-Jährige war erst vor kurzem vom Amtsgericht im baden-württembergischen Bretten wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Der Deutsch-Türke machte aber lieber im Land seiner Väter Urlaub, als sich seiner Verantwortung in seinem Geburtsland zu stellen. Daher hat die Staatsanwaltschaft in Karlsruhe die deutschen Polizeibehörden vor etwa vier Wochen mit der Suche nach dem Verurteilten beauftragt. Diesem Auftrag kamen die Bundespolizisten nach und nahmen den Gesuchten fest. Er konnte die Wache als freier Mann wieder verlassen, nachdem er die geforderten 1.950 Euro Geldstrafe plus 994,57 Euro an Verfahrenskosten bei den Beamten hinterlegt hatte.

Etwa zeitgleich mit dem Türken kamen ein 22-jähriger und ein 23-jähriger Rumäne in München an. Beide stiegen aus demselben Flugzeug aus der nordostrumänischen Kreisstadt Iasi, als die Handschellen klickten.

Der 22-Jährige war schnell wieder ein frei. Er konnte die von der Justiz geforderten 370 Euro umgehend bezahlen. Der junge Mann war zuvor von der Staatsanwaltschaft Traunstein mit Haftbefehl gesucht worden, nachdem er einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz offensichtlich keine Bedeutung beigemessen hatte.

Sein ein Jahr älterer Landsmann musste länger bei der Bundespolizei ausharren, bis ihm ein Bekannter aus der Patsche half. Der 23-Jährige konnte die von der Münchner Justiz geforderten 212 Euro Geldstrafe nach einer Verurteilung wegen Diebstahls selbst nicht bezahlen. Nach einem Anruf bei einem Bekannten in München machte dieser sich auf den Weg ins Erdinger Moos und beglich dort bei den Bundespolizisten die Justizschulden seines Freundes. Anschließend durfte auch dieser die Wache als freier Mann verlassen.

Den Abschluss des Reigens machte ein afghanischer Staatsangehöriger, den Bundespolizisten bei der Einreisekontrolle des Abendfluges aus Dubai festnahmen. Der 26-Jährige war 2017 aus Deutschland abgeschoben worden und jetzt mit einem Visum zur Familienzusammenführung wieder zurückgekehrt. Der deutschen Justiz war er aus der Zeit seines vormaligen Aufenthalts in Bayern nach einer Verurteilung wegen unerlaubten Aufenthalts noch 110 Euro Geld- oder ersatzweise 11 Tage Haftstrafe schuldig. Daher hatte die Staatsanwaltschaft in Landshut im Mai 2017 im polizeilichen Fahndungssystem einen Vollstreckungshaftbefehl auf den Namen des Afghanen hinterlegt. Nachdem der Rückkehrer die geforderten 110 Euro an die Bundespolizisten übergeben hatte, durfte er die Weiterreise in die niederbayerische Bezirkshauptstadt antreten.

Erding