Autobahn-Raser am Flughafen gefasst
Ausländischer Möchtegern-Motorsportler muss zahlen

23.04.2018 | Stand 20.07.2023, 16:02 Uhr
−Foto: n/a

Bundespolizisten nehmen Emirater 10.000 Euro ab

FLUGHAFEN Vor gut einem Jahr war ein Emirater ohne gültigen Führerschein auf der Autobahn 8 in Oberbayern unterwegs. Dabei ließ er am Irschenberg das eine oder andere Blitzlichtfoto von sich anfertigen. Die Staatsanwaltschaft München II wirft dem Emirater infolge dessen Fahren ohne Fahrerlaubnis und mehrere Geschwindigkeitsübertretungen vor und fordert 10.000 Euro Sicherheitsleistung von dem 37-Jährigen.

Bundespolizisten zogen den Raser am Freitagnachmittag, 20. April, bei seiner Ankunft aus Abu Dhabi aus dem Verkehr. Nach Zahlung der geforderten Summe durfte der Mann aus den Vereinigten Arabischen Emiraten seine Reise auch wieder fortsetzen – ohne Auto versteht sich.

Den Mann aus Dubai erwischten die Beamten bei seiner Einreise aus den Emiraten. Den Grenzpolizisten fiel eine Fahndungsnotiz der Staatsanwaltschaft München II auf, als sie die Dokumente des Reisenden überprüften. Der 37-Jährige war im März 2017 mehrfach ohne gültige Fahrerlaubnis beim Rasen erwischt worden, unter anderem auf der Autobahn 8 zwischen dem Inntaldreieck und München. Am berüchtigten Irschenberg hatte es gleich mehrfach geblitzt, als der arabische Möchtegern-Motorsportler die dortigen Verkehrsüberwachungsanlagen passierte.

Nachdem der 37-Jährige keinen Wohnsitz in Deutschland hat, sollte er schon damals einen bestimmten Geldbetrag zur Sicherung des Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahrens hinterlegen. Bis die Bilder der Verkehrsüberwachung jedoch ausgewertet waren, hatte der Mann Deutschland aber bereits wieder verlassen. Deshalb hatte ihn die Staatsanwaltschaft München II zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben und die Polizeibehörden gebeten, ihn zur Sache zu befragen und eine Sicherheitsleistung von 10.000 Euro einzutreiben. Die stattliche Summe orientiert sich dabei am Salär des Angestellten.

Bei der Bundespolizei wollte der Emirater zu den Vorwürfen keine Stellung beziehen. Auch den von der bayerischen Justiz geforderten Geldbetrag wollte er erst nicht bezahlen. Schließlich musste ein Mitarbeiter der Botschaft seines Heimatlandes ins Erdinger Moos eilen und ihm zur Seite stehen. Allerdings kam die endgültige Einsicht, die Geldbörse zu öffnen, erst nach einem Anruf bei seinem Münchner Rechtsanwalt. Nachdem er auf Anraten seines Rechtsbeistands die 10.000 Euro dann doch bezahlt hatte, durfte der 37-Jährige die Wache der Bundespolizei am späten Nachmittag auch wieder verlassen.

Erding