Festnahmen am Flughafen
Deutsche Gesetze gelten auch für Ausländer!

19.04.2018 | Stand 20.07.2023, 11:26 Uhr
−Foto: n/a

Gesuchte Rumänin und Tscheche von Beamten gefasst

FLUGHAFEN Am Mittwoch, 18. April, nahmen Bundespolizisten zwei mit Haftbefehl gesuchte Reisende fest. Die Rumänin und der Tscheche glaubten offenkundig, deutsche Gesetzesbestimmungen seien für sie nicht relevant, dann auch die folgenden Richtersprüche hatten sie ignoriert. Daher beauftragte die bundesdeutsche Justiz die Polizeibehörden mit der Suche nach den beiden. Die junge Frau konnte durch Unterstützung ihres Reisebegleiters der Haft entgehen. Der Tscheche hatte keinen Helfer und muss somit die nächsten 50 Tage in staatlicher Obhut verbringen.

Am Nachmittag zogen Bundespolizisten die 33-jährige Rumänin aus dem Verkehr, als sie auf dem Weg zu ihrem Flug nach Bukarest die grenzpolizeiliche Ausreisekontrolle durchlaufen musste. Die Gesuchte war im September letzten Jahres vom Amtsgericht Stuttgart wegen Betrugs zu 600 Euro Geldstrafe oder 60 Tagen Ersatzhaft verurteilt worden. Die Frau wohnte damals in der Schwabenmetropole und war offenbar etwa um die Zeit des Urteilsspruchsdabei, die Bundesrepublik zu verlassen und war in ihr Heimatland zurückzukehren, ohne sich noch um die verhängte Strafe zu kümmern. Daher schrieb die Staatsanwaltschaft Stuttgart die Untergetauchte vor etwa vier Wochen zur Festnahme aus.

Bundespolizisten verhafteten die Gesuchte jetzt am Moos-Airport. Die Festgenommene selbst konnte die geforderte Geldstrafe nicht bezahlen. Dennoch entging sie letztendlich dem Gefängnis und durfte ihre Reise fortsetzen, denn ihr Reisebegleiter beglich für sie die stolze Summe von 691,50 Euro, bestehend aus Strafe und Verfahrenskosten. Der Mann hatte kurzerhand seine Bankkarte gezückt, um seiner Partnerin aus der Patsche zu helfen.

Ein 54-jähriger Tscheche lief den Bundesbeamten dann am frühen Abend bei seiner Ankunft aus dem Oman in die Arme. Ein Münchner Amtsrichter hatte gegen den Wahl-Münchner im April 2016 einen Strafbefehl über 2.000 Euro Geldstrafe oder ersatzweise 50 Tage Haft wegen Trunkenheit im Straßenverkehr erlassen. Rechtskräftig war dieser allerdings erst im Februar des Folgejahres geworden. Den Richterspruch hatte Verurteilte wohl aber ebenso wenig ernst genommen wie zuvor die Promillegrenzen in Deutschland. Daher hatte die Staatsanwaltschaft München I den Perlacher im Dezember letzten Jahres mit Vollstreckungshaftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben. Diesen Haftbefehl vollstreckten Bundespolizisten am Münchner Airport jetzt. Nachdem der Festgenommene den geforderten Geldbetrag nicht bezahlen konnte, musste er nach einer Nacht bei der Bundespolizei im Erdinger Moos die Reise in die Münchner Justizvollzugsanstalt antreten. Dort wird er die nächsten 50 Tage verbringen müssen.

Erding