Zoll kontrolliert Paket
Potenzmittel illegal im Internet bestellt

20.02.2018 | Stand 20.07.2023, 18:30 Uhr
−Foto: n/a

Letzte Woche fanden die Zöllner erneut in einem Paket aus den USA zahlreiche potenzfördernde Tabletten vor, die sich ein privater Empfänger aus München in einem Online-Shop bestellt hatte.

MÜNCHEN „Ihm war leider nicht bewusst, dass diese Mittel hierzulande als Arzneimittel eingestuft werden und somit einem Einfuhrverbot nach dem Arzneimittelgesetz unterliegen“, erklärt Marie Müller, Sprecherin des Hauptzollamts München. Die Vernichtung der Präparate wurde angeordnet.

Privatpersonen dürfen nach dem deutschen Arzneimittelrecht im Wege des Postversands grundsätzlich keine zulassungspflichtigen Medikamente aus dem Ausland beziehen. Der Verkehr mit Arzneimitteln unterliegt in Deutschland zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Risiken und Schäden strengen Vorschriften. Abgesehen vom Einfuhrverbot steht bei der Bestellung und dann ggf. Einnahme solcher im Ausland erworbenen Tabletten auch immer eine gewisse Gesundheitsgefahr im Raum, die auf der Verpackung in schillernder Schrift und martialischer Aufmachung oft unrealistische „Leistungssteigerungen“ versprechen.

Erding