Plötzlich war die Tochter weg
Bundespolizisten verhindern Kindesentführung

22.12.2017 | Stand 03.08.2023, 10:58 Uhr
−Foto: Foto: Bundespolizei

Frau versuchte zum wiederholten Mal, gemeinsames Kind ins Ausland zu verschleppen.

FLUGHAFEN Der junge Vater hatte wohl den siebten Sinn. Zumindest wandte er sich mit dem Verdacht, dass seine Ex-Ehefrau das gemeinsame Kind ins Ausland verschleppen wolle, an die Bundespolizei. Es wäre nicht das erste Mal. Tatsächlich tauchte die Frau am 21. Dezember nachmittags an der Ausreisekontrolle der Bundespolizisten im Erdinger Moos auf. Die Beamten stoppten die 24-Jährige, als sie mit der zweijährigen nach Istanbul fliegen wollte – sie verhinderten so die Kindesentführung schon zum zweiten Mal.

Als die Türkin mit dem Mädchen im Terminal 1 die Ausreisekontrolle für den Flug nach Istanbul durchlaufen musste, klickten die Handschellen. Zu ihrer Überraschung waren die Bundespolizisten nämlich bereits sensibilisiert für ihr vermutliches Vorhaben, mit der Tochter unterzutauchen. Wenige Stunden zuvor hatte nämlich der Kindsvater Alarm geschlagen und die Bundespolizisten am Münchner Flughafen um Hilfe gebeten.

Der 27-Jährige und die 24-Jährige haben das gemeinsame Sorgerecht für die Tochter. Außerdem hatte die bayerische Gerichtsbarkeit der 24-Jährigen bereits per Beschluss untersagt, ohne explizite Zustimmung des 27-Jährigen mit dem Kind ins Ausland zu reisen. Der Mann erklärte den Beamten, seine Ex-Ehefrau habe den Pass des Kindes unter einem Vorwand bei ihm abgeholt. Kurz darauf sei er stutzig geworden und habe Angst um sein Kind bekommen. Schließlich hatte die Bundespolizei die 24-Jährige vor zwei Jahren schon einmal aus dem Verkehr gezogen und damals die Entführung des gerade einmal fünf Monate alten Mädchens verhindern können. Die Kindsmutter hatte sich damals schon wegen des Versuchs der Kindesentziehung verantworten müssen.

Gestern dann kam die Frau bestens vorbereitet an der Ausreisekontrollstelle an. Sie erzählte dem kontrollierenden Beamten, sie sei mit dem Kind unterwegs in den Urlaub, der Vater der Kleinen wisse Bescheid und sei einverstanden. Kaum hatte sie dies gesagt, reichte sie dem Grenzpolizisten auch schon ihr Mobiltelefon. Auf dem Display war der Name des 27-jährigen zu lesen. Der Mann am Telefon gab sich dann auch als Kindsvater aus, wusste sogar die persönlichen Daten des Ex-Ehemannes der Türkin. Der Telefonpartner gab dem Bundespolizisten zu verstehen, dass er mit der Reise einverstanden sei. Da war der Beamte erst einmal überrascht vom vermeintlichen Sinneswandel des 27-Jährigen, schöpfte aber schnell Verdacht und fasste nach. Als sich der Mann am Telefon und die 24-Jährige immer mehr in Widersprüche verstrickten, war der Verdacht des Beamten, bei dem Telefonat könne es sich um eine gut vorbereitete Finte handeln, schnell bestätigt. Also nahm er die Frau samt Kind mit zur Wache und kontaktierte von dort den wahren Kindsvater. Dieser blieb bei seiner ursprünglichen Aussage, er stimme der Türkei-Reise seiner Tochter nicht zu.

Die Bundespolizisten nahmen die Zweijährige folglich in Obhut und übergaben die 24-Jährige an die Bayerische Landespolizei. Der 27-Jährige hatte sich umgehend auf den Weg zum Münchner Flughafen gemacht, wo er seine Tochter wohlbehalten wieder in die Arme schließen konnte.

In der Bundesrepublik Deutschland genießen Minderjährige einen besonderen Schutz. Daher legt die Bundespolizei am Flughafen München vor allem bei der Grenzkontrolle ein besonderes Augenmerk auf Minderjährige. Die Beamten überprüfen genau, ob eine Begleitperson dabei ist, diese gegenüber dem Minderjährigen sorgeberechtigt ist und ob bei Vorliegen des gemeinsamen Sorgerechts der daheimgebliebene Sorgeberechtigte der Reise zugestimmt hat oder ob eventuell sogar Hinweise auf den Verdacht der Kindesentziehung vorliegen.

Erding