Kein versuchter Tötungsdelikt
Update zur Verfolgungsfahrt auf der A92

09.10.2019 | Stand 31.07.2023, 8:33 Uhr
−Foto: n/a

Ein 48-Jähriger hatte am Sonntagvormittag die niederbayerische Polizei in Atem gehalten. Jetzt gaben Kripo und Staatsanwaltschaft bekannt, dass gegen den Mann nicht weiter wegen eines versuchten Tötungsdelikts, sondern wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr ermittelt wird.

MOOSBURG/DINGOLFING Wie berichtet kam es am vergangenen Sonntag auf der Bundesautobahn A92 zu einer Verfolgungsfahrt mit einem 48-Jährigen, für den schließlich in Dingolfing die Handschellen klickten.

Nach den bisherigen Ermittlungen von Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft ergaben sich keine Anhaltspunkte für ein versuchtes Tötungsdelikt. Die weiteren Ermittlungen werden hinsichtlich eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr geführt.

Da der Mann zudem nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis war, erwartet ihn weiterhin eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde der Mann nach den erfolgten kriminalpolizeilichen Maßnahmen wieder entlassen.

Dingolfing-Landau