Prozess um versuchten Totschlag
Kopfnuss und Fußtritt auf Faschingsparty waren „nicht konkret lebensgefährlich“

24.09.2019 | Stand 31.07.2023, 9:10 Uhr
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Am zweiten Verhandlungstag im Prozess um das blutige Ende einer Faschingsparty in Haunersdorf im März diesen Jahres wurden am Montag zahlreiche Zeugen vernommen und auch das Gutachten einer Sachverständigen gehört, die die Verletzungen des mutmaßliche Opfers untersucht hatte.

HAUNERSDORF Wie berichtet, wird dem 20-jährigen Serik P. (Name geändert) vorgeworfen, am Abend vom 3. auf 4. März auf der Feier den damals 17 Jahre alten Partygast krankenhausreif geprügelt zu haben. Seit vergangener Woche muss er sich vor der Jugendkammer des Landgerichts Landshut wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tatmehrheit mit versuchtem Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verantworten. Jedoch stellt er sich in der Geschichte als das eigentliche Opfer dar und behauptete einem Gutachter gegenüber, er sei es nicht gewesen, da er sich zum fragwürdigen Zeitpunkt auf der Toilette befunden habe und schiebt die Tat auf einen Bekannten.

Am zweiten Prozesstag waren auch die Freundinnen als Zeuginnen geladen, die den Attackierten ursprünglich zur Party begleitet hatten. Laut Anklage wurden die Mädchen auf der Faschingsparty beleidigt und der damals 17-Jährige ging dazwischen. Nach einer kurzen ersten Rangelei hätten sich die erhitzten Gemüter aber wieder „abgekühlt“, doch dann soll ihm Serik erst eine Kopfnuss und dann einen Fußtritt gegen den Kopf verpasst haben.

Doch davon hat eine seiner Begleiterinnen nichts mitbekommen, wie sie vor Gericht erklärte: „Der Angeklagte stand plötzlich da und ist uns aufgefallen. Wir haben alle gesagt, er solle weggehen, ist er aber nicht und dann hat er angefangen, uns zu beleidigen.“ Dann sei der spätere Geschädigte dazugekommen und es sei ein Gerangel entstanden. Sie habe nur gesehen, wie ihr Bekannter auf dem Boden gelegen sei und er von Serik einen Tritt, wie beim Fußball spielen, gegen den Kopf bekommen habe. Mehr nicht, weil sie dann mit ihren Freundinnen nach Haus gefahren sei. Sie konnte weder konkrete Beschreibungen zum Täter angeben, nur, dass er recht groß sei und dunkle Haare habe, noch konnte sie den Angeklagten im Gerichtssaal als Täter identifizieren. Auch konnte sie keine Angaben dazu machen, ob Serik letztlich derjenige war, der die Beleidigungen ausgesprochen hatte. Er habe sich allerdings darüber lustig gemacht, als die Mädchen eine weinende Freundin getröstet haben und hätte über diese Szene „hämisch gelacht“, wie sie berichtete. Sie gab an, dass dies womöglich der Grund war, weswegen der damals 17-Jährige eingegriffen habe.

Auch die 16-jährige Schülerin, eine weitere Freundin und Begleiterin des verletzten jungen Mannes an diesem Abend, konnte keine genaueren Angaben machen. „Ich wollte meine Freundin holen, um heimzufahren, als sie gerade eine andere Freundin tröstete, weil sie Stress mit ihrem Freund hatte“, so die Schülerin. Auch Serik soll dabei gestanden haben. „Ich habe ihn nicht so wahrgenommen, bis zu dem Zeitpunkt, als er mit den Beleidigungen angefangen hat“, wie sie weiter ausführte. Dann habe sich der Geschädigte eingemischt und es sei zur Schubserei gekommen. Nachdem beide getrennt wurden, seien sie und ihre Freundin zum Auto und nach Haus gefahren. Auch die Schülerin konnte der Kammer keine genaue Täterbeschreibung liefern.

Eine Sachverständige berichtete über die Verletzungen des Geschädigten. Sie ging von zwei massiven stumpfen Gewalteinwirkungen auf den Geschädigten aus. Diese waren „dazu geeignet, das Leben des Geschädigten zu bedrohen, aber konkret lebensgefährlich war es nicht“, erklärte die Sachverständige letztendlich. Für die Kopfverletzung sei die Kopfnuss ihrer Meinung nach ausschließbar, am plausibelsten erscheine ihr dafür ein „leichter Fußtritt“.

Die Verhandlung wird am Donnerstag, 26. September, fortgesetzt.

Dingolfing-Landau