20-Jähriger vor Gericht
Blutiges Ende einer Faschingsparty bei Simbach

18.09.2019 | Stand 31.07.2023, 7:19 Uhr
−Foto: Foto: JanPietruszk/123RF

Ein Geschädigter mit Erinnerungslücken und ein Angeklagter, der behauptet, zur Tatzeit am Klo gewesen zu sein – damit muss sich jetzt die Jugendkammer des Landgerichts Landshut beschäftigen. Denn der 20-jährige Serik P. (Name geändert) aus dem Landkreis Dingolfing-Landau, soll laut Staatsanwaltschaft auf einer Faschingsparty in Haunersdorf im März einen damals 17-jährigen Partygast krankenhausreif geprügelt haben, ohne rechtfertigenden Grund. Ihm wird vorsätzliche Körperverletzung in Tatmehrheit mit versuchtem Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt.

HAUNERSDORF Zum Prozessauftakt zeigte sich der eher schüchtern wirkende Angeklagte wortkarg und wollte keine Angaben zum Tatvorwurf machen. Ein klein wenig mehr hatte er zumindest zuvor bei seiner psychiatrischen Begutachtung dem Sachverständigen Dr. Thomas Hutterer, Oberarzt am BKH Straubing, verraten. „Er war‘s nicht, weil er zu diesem Zeitpunkt überhaupt nicht vor Ort war, sondern am Klo“, wie der Gutachter schilderte. Auch sieht sich Serik wohl eher selbst als das Opfer in der ganzen Geschichte: So gab er dem Gutachter gegenüber an, ein Bekannter von ihm sei der Täter gewesen und die Anwesenden auf der Party hätten sich abgesprochen, alles auf ihn zu schieben.

Was war passiert? Der aus Kasachstan stammende Serik und der spätere Geschädigte waren am Abend vom 3. auf 4. März 2019 unabhängig voneinander auf der Faschingsparty. „Als Mitglied der Landjugend war ich von Anfang an da, um zu helfen“, erzählte das mutmaßliche Opfer. Als er mit Abspülen fertig und nach draußen gegangen war, um seine Freunde zu suchen, habe er einen Streit zwischen seiner Bekannten und einem tätowierten Mann mit Bart mitbekommen, ebenso, wie dieser sie als „Bitch“ beschimpfte. Er ging dazwischen und es kam zu einer kleinen Rangelei mit dem bärtigen Mann. Sie wurden voneinander getrennt und die erhitzten Gemüter „kühlten“ sich wieder ab.

„Dann hörte ich von hinten nur ein ,He‘ und schon hatte ich die Kopfnuss im Gesicht“, so der heute 18-Jährige weiter. Laut Anklage verpasste ihm diese der Angeklagte und es kam zu einer Rauferei, bei der sie zu Boden fielen. „Danach habe ich eine Erinnerungslücke. Ich weiß nur, dass ich mich auf dem Klo gewaschen habe, weil ich Nasenbluten hatte und dann, dass ich im Sanka ins Krankenhaus gebracht wurde“, sagte der junge Mann.

Laut der von Staatsanwältin Sigrid Kolano vertretenen Anklage gelang es Serik, zuerst aufzustehen, dann trat er mindestens einmal gezielt wie beim Fußballspielen mit seinem Fuß gegen den Kopf des am Boden liegenden Kontrahenten. Ein eingreifender Zeuge konnte Schlimmeres verhindern. Vom Tritt habe der Geschädigte erst von der Polizei erfahren. Er erlitt unter anderem eine gebrochene Nase, Prellungen, eine Platzwunde, Hautabschürfungen und zahlreiche Hautverfärbungen im Gesicht und am Körper sowie teils „brutale“ Kopfschmerzen.

Auf die Frage des Vorsitzenden Richters Theo Ziegler, ob er den Angeklagten als mutmaßlichen Täter im Gerichtssaal wiedererkennen würde, sah er Serik an und sagte: „Könnte sein, ich kann es aber nicht sagen.“ Er könne sich lediglich an dunkle Haare erinnern.

Aufgrund eines toxikologischen Gutachtens konnte bei Serik zum Tatzeitpunkt der Konsum von Alkohol – 1,26 Promille – und Amphetaminen nachgewiesen werden. Wie die Jugendgerichtshilfe erwähnte, ist der Angeklagte mit 14 Jahren erstmals in Kontakt mit Marihuana gekommen und soll teilweise täglich konsumiert haben. Auch komme bei ihm die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt in Betracht, wie Richter Ziegler zu Prozessbeginn erklärte.

Bei Gericht ist der seit 2004 in Deutschland lebende Kasache kein Unbekannter: So wurde er mehrmals zu Jugendarrest verdonnert, hauptsächlich wegen Drogendelikten. Nur zwei Monate vor der mutmaßlichen Partyschlägerei wurde er vom Amtsgericht Landshut zu einer Jugendstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt, weil er seine damalige Freundin gewürgt hatte.

Der Nebenklägervertreter stellte einen Antrag auf Schmerzensgeld für seinen Mandanten und erklärte, dass er einen Betrag von 5.000 Euro als „angemessen“ erachte.

Der Prozess wird am kommenden Montag, 23. September, fortgesetzt.

Dingolfing-Landau