Urteil am Landgericht Landshut
Brandanschlag mit Molotowcocktails in Marklkofen war versuchter Mord

19.07.2019 | Stand 04.08.2023, 5:50 Uhr
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„Es war ein gemeiner Mordanschlag, alles andere ist beschönigend“, begründete der Vorsitzende Richter Theo Ziegler das Urteil gegen die beiden Angeklagten, die im November letzten Jahres einen Brandanschlag mit Molotowcocktails auf das Haus eines Bekannten verübt haben. Das habe nach Ansicht Zieglers weder mit einem Denkzettel noch mit einem „dummen Jungenstreich“ zu tun.

MARKLKOFEN Aus diesem Grund verurteilte die Jugendkammer des Landgerichts Landshut den Angeklagten Peter S. (20) zu fünf Jahren und sechs Monaten und seinen besten Freund Florian R. (16) zu vier Jahren Jugendstrafe wegen des versuchten Mordes in zwei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung, mit versuchter Brandstiftung mit Todesfolge und Sachbeschädigung.

Wie die Beweisaufnahme ergab, fassten die beiden Angeklagten am späten Abend des 12. November 2018 den gemeinsamen Entschluss, mit selbst gebastelten Molotowcocktails das Anwesen des 41-jährigen Bekannten in Marklkofen anzuzünden. Als Grund nannten die Angeklagten sexistische Nachrichten und Nachstellungen des 41-Jährigen dem 16-jährigen Florian R. gegenüber. Im Auto bauten sie sechs Molotowcocktails, fuhren zum Anwesen und parkten das Auto etwas weiter entfernt. Einen Molotowcocktail warfen sie gegen die Haustüre, der diese in Brand setzte und Rauchgase bereits ins Innere des Hauses zogen. Den zweiten Brandbeschleuniger warf der damals 15-Jährige auf den hölzernen Balkon, der allerdings kein Feuer entfachte. Zwischenzeitlich wurden der 41-Jährige und dessen Vater wach und konnten sich ins Freie retten. Der Bekannte schaffte es, den Brand zu löschen, erlitt aber eine Rauchgasvergiftung.

Die Freunde räumten den objektiven Sachverhalt der Tat ein, wehrten sich aber gegen den Vorwurf der Tötungsabsicht. Sie betonten, dass sie ihrem Bekannten nur eine Art Denkzettel verpassen wollten, da dieser einfach nicht aufgehört habe mit den Annäherungsversuchen gegenüber Florian R., obwohl sie ihn bereits bei WhatsApp und Facebook blockiert hätten. „Wir haben beschlossen, es ihm heimzuzahlen“, so die Erklärung von Peter S. und fügte hinzu, dass es „nur ein bisschen brennen sollte, als Abschreckung und als letzte Warnung“.

Ganz anders sah dies Staatsanwalt Achim Kinsky und sprach von einer „sinnlosen Einlassung“. Demnach wurden die Brandbeschleuniger auf brennbare Materialien geworfen und somit versucht, Fluchtwege in Brand zu stecken. Auch die auf der Flucht nach Ungarn versendeten SMS der Angeklagten, wie beispielsweise „(...)haben sein Haus angezündet, schade dass er nicht verreckt ist“, sprechen laut Kinsky für den bedingten Tötungsvorsatz. „Dieser Fall ist von einer Eindeutigkeit geprägt, die man selten hat: Die Tat, die versendeten Nachrichten, die Flucht – dies läßt keine begründeten Zweifel zu, dass sie mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt haben“, betonte der Staatsanwalt.

Verteidiger Konstantin Grubwinkler beleuchtete in seinem Plädoyer die Problematik zwischen Florian R. und seinem Vater. Die Wahl der Gewalt als Mittel, um sich zu wehren, lasse sich laut Grubwinkler mit dem Elternhaus erklären und sprach von großen Erziehungsdefiziten. Er forderte daher ein Jahr Jugendstrafe auf Bewährung. „Das muss man anders kurieren, er braucht eine Therapie und kein Einsperren mit anderen Straftätern“, so der Anwalt.

Doch die Kammer schloss sich den Ausführungen des Staatsanwaltes an und hegte keinerlei Zweifel am Tötungsvorsatz der Angeklagten, wie der Vorsitzende Richter betonte. Auch liege das Mordmerkmal der Heimtücke vor. „Die Opfer tragen hier überhaupt keine Schuld“, wie Ziegler erklärte. Das Verhalten des 41-Jährigen gegenüber Florian R. sei zwar unangemessen gewesen, mindere aber nicht die Schuld des Angeklagten. Auch habe kein sexueller Missbrauch stattgefunden. „Ein Nährboden dieser Tat war die Eifersucht von Peter S. auf den Bekannten“, sagte Ziegler. Florian R. sei sein aller bester Freund gewesen und er habe die Gefahr gesehen, dass der gemeinsame Bekannte ihm den Freund wegnimmt. Gleichzeitig beschrieb Ziegler den 20-Jährigen als „Triebfeder“, der damals 15-Jährige hätte die Tat alleine nicht begangen.

Dingolfing-Landau