Prozess gegen Altenpfleger fortgesetzt
Schwester des Verstorbenen wünscht sich „Gerechtigkeit“

16.05.2019 | Stand 28.07.2023, 10:05 Uhr
−Foto: n/a

Am gestrigen Mittwoch wurde der Prozess gegen drei Altenpfleger wegen Mordes durch Unterlassen an einem 66-Jährigen Heimbewohner aus dem Landkreis Dingolfing-Landau fortgesetzt.

DINGOLFING-LANDAU/LANDSHUT Am zweiten Verhandlungstag im Altenpfleger-Prozess um die folgenschwere Medikamentenverwechslung in einem Pflegeheim im Landkreis Dingolfing-Landau kamen weitere Zeugen zu Wort, unter anderem eine Sachverständige vom deutschen Institut für angewandte Pflegeforschung in Köln.

In ihrem Gutachten sollte sie die Frage klären, ob die drei angeklagten Pflegekräfte aufgrund ihres Wissens nach Einnahme der falschen Tabletten die Risiken für den schwerkranken Patienten hätten einschätzen können oder müssen. „Ja, hätten sie“, so ihr Ergebnis. Gerade die Angeklagte Z. habe sich als Pflegedienstleiterin einen „langjährigen Erfahrungsschatz angeeignet“, ebenso wie ihr Kollege T., der sich vielfach weitergebildet habe. Beide würden demzufolge über ein immenses Wissen im Umgang mit Notfällen, Patientenversorgung und auch über Medikamente haben.

Die Probezeit der mutmaßlichen Verursacherin der Medikamentenverwechslung, die Angeklagte H., sei von ihrer Chefin Z. vorrangig gewesen, und nicht die Tatsache, wie mit dem Fehler korrekt umzugehen sei. Die Sachverständige attestierte der Angeklagten Z. daher ein „grob fehlerhaftes und unprofessionelles Verhalten“, da die Auswirkungen einer Fehlmedikation gerade bei palliativen Patienten nicht abschätzbar sei.

Die Gutachterin bemängelte zudem die fehlende Einarbeitungszeit der Angeklagten H.: „Sie hat in sieben Tagen ein Vier-Wochen-Programm durchlaufen, was in keinster Weise korrekt war.“ Gerade als neue und unsichere Mitarbeiterin wäre ein hoher Unterstützungsbedarf nötig gewesen. Nichtsdestotrotz hätte die Pflegerin H. einen Arzt über die Verwechslung laut der Sachverständigen informieren müssen.

Hinsichtlich der Fähigkeiten der angeklagten Pfleger äußerste sich Tags zuvor auch die Einrichtungsleiterin des Pflegeheims. In einer eher „anstrengenden“ Zeugenaussage, wie es der Vorsitzende Richter Markus Kring nannte, verteilte sie Bestnoten an ihre ehemaligen Mitarbeiter. Gerade die Angeklagte Z. sei für sie eine der „qualifiziertesten und besten Arbeitskräfte gewesen, die es gab“. Jedoch das „Schweigen“ der drei Pfleger wäre für sie als Leiterin nicht nachvollziehbar und habe sie verärgert. Dem Gericht gegenüber erklärte die Leiterin, dass sie bereits beim Überprüfen der Dokumentation ein komisches Gefühl gehabt habe, dass etwas nicht stimmt. Am 16. Mai schließlich, zwei Tage nach dem Tod des damals 66-jährigen Patienten, habe ihr die Angeklagte Z. die Verwechslung der Tabletten gestanden und erklärt, dass es ihr „total leid“ tun würde.

Auch die 60-jährige Schwester des verstorbenen Heimbewohners wurde als Zeugin gehört. Ihr Bruder habe trotz seiner schweren Krebserkrankung bis zuletzt nie seinen Lebensmut aufgegeben und sich an „jeden seidenen Faden gehängt“. Ein paar Tage nach der vertuschten Medikamentenverwechslung habe sie ihn besucht und sein Zustand sei „dramatisch verschlechtert“ gewesen. „Er lag nur apathisch im Bett, jammerte und konnte kaum mehr sprechen“, berichtete die Schwester.

Der angeklagte Pfleger T. habe ihr erklärt, das sei der „normale Sterbeprozess“. Nach dem schlimmen Krampfanfall habe sie jedoch einen Arzt angefordert. „Ich wollte mir das nicht länger anschauen, dass er so leiden muss“, wie sie erklärte. Von dem Prozess erwartet sie sich „Gerechtigkeit“. Für sie sei das Schlimmste gewesen, dass man ihr ins Gesicht gelogen habe. „Für mich steht nicht so sehr der Wunsch nach einer harten Strafe im Vordergrund, sondern dass es zugegeben wird.“

Der Prozess wird am heutigen Donnerstag fortgesetzt.

Dingolfing-Landau