Attacke nach der „Coco Jambo Party“
Drei Jahre Knast für Pilstinger

05.02.2019 | Stand 21.07.2023, 17:54 Uhr
−Foto: n/a

Das Landgericht Landshut hat vergangene Woche einen 35-jährigen Pilstinger wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

LANDAU/LANDSHUT Völlig „persönlichkeitsfremd“ habe der Angeklagte vor etwa eineinhalb Jahren laut Zeugenaussagen gehandelt, als er einen entfernten Bekannten krankenhausreif geschlagen und getreten hatte. Normalerweise kenne man ihn als stets freundlich und ausgelassen. Für diese Entgleisung muss der 35-jährige Mann aus Pilsting jetzt für drei Jahre ins Gefängnis.

Nach drei Verhandlungstagen verurteilte ihn die als Schwurgericht tagende erste Strafkammer wegen gefährlicher Körperverletzung, vom ursprünglichen Vorwurf des versuchten Totschlags rückte man somit ab.

Im Juli 2017 kam es gegen 3 Uhr nachts beim Verlassen der „Coco Jambo Party“ in Landau zu der blutigen Attacke zwischen dem Angeklagten und dem Neffen seines besten Freundes. Wie die Beweisaufnahme ergeben hatte, verabschiedeten sich die beiden Männer auf dem gemeinsamen Heimweg in Richtung Innenstadt auf Höhe der Tankstelle. Beim Weggehen drehte sich der Angeklagte plötzlich um und schlug dem Geschädigten gezielt mit der Faust ins Gesicht, so dass dieser zu Boden stürzte und bewusstlos liegen blieb. Anschließend verpasste er ihm noch einen Fußtritt gegen den Kopf. Diese gewalttätigen Szenen wurden von der Videokamera der Tankstelle aufgenommen.

Als Vorgeschichte erklärte der Angeklagte der Kammer, er habe seinen Bekannten beim Verlassen der Beach Party aus einer drohenden Schlägerei herausholen wollen. Doch als Dank hagelte es vom angeblich Geretteten nur Pöbeleien und Beschimpfungen für ihn, bis er ihm dann den Schlag verpasst habe. An die Tat selbst hat der Pilstinger allerdings keine Erinnerung, wie er berichtete. Als wohl eher „falsch verstandene Aussagen und Scherze“ erklärte es hingegen der 27-jährige Geschädigte und bestritt die angebliche Schlägerei vor dem Partygelände.

Auch die Zeugenaussagen drifteten gänzlich auseinander bis hin zu anfänglichen Falschaussagen bei der Polizei, um den Angeklagten zu schützen. Der Geschädigte kam mit einer Gehirnerschütterung, Platzwunde, einem ausgeschlagenen Zahn und lockeren Zähnen davon.

Zwei Gutachten wurden gehört, bei denen letztlich nicht geklärt werden konnte, ob es sich um eine Affekt- oder Impulstat handelte. „Aus medizinischer Sicht mutet es so an, als ob man es hier mit einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung zu tun habe“, erklärte die psychiatrische Sachverständige Dr. Kirsten Lange und tendierte zum Affekt. Ihr Kollege Dr. Bernd Weigel hielt eine Impulstat nach zahlreichem Abwägen für wahrscheinlicher.

Beide gingen allerdings von einer eingeschränkten Steuerungsfähigkeit bei dem 35-Jährigen zur Tatzeit aus. Sowohl der Angeklagte als auch sein Opfer waren stark betrunken.

Staatsanwältin Sigrid Kolano distanzierte sich in ihrem Plädoyer vom Vorwurf des versuchten Totschlags und forderte eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung. Ein bedingter Tötungsvorsatz sei laut Kolano nicht nachweisbar. Der Sachverhalt stand für sie fest, das habe man auch auf dem Video gesehen: „Einen besseren Tatnachweis haben wir selten“, so die Staatsanwältin und bescheinigte dem Familienvater volle Schuldfähigkeit.

Nebenklägervertreter Manfred Jomrich würdigte das Nachtatverhalten des Angeklagten inklusive der Schmerzensgeldzahlung von 10.000 Euro an seinen Mandanten und plädierte dafür, dem „Angeklagten die Möglichkeit zu geben, sein Leben in Freiheit weiterzuführen“.

Verteidiger Hubertus Werner stützte sein Plädoyer unter anderem auf die berufliche Doppelbelastung und den familiären Stress, denen der Angeklagte im Vorfeld der Tat ausgesetzt war. Er forderte eine Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung.

Bewährung kam für die Kammer nicht infrage, wie Vorsitzender Richter Kring erklärte. „Im Gegensatz zu anderen Urteilen der letzten Zeit fährt der Angeklagte relativ moderat mit dieser Strafe, eine Mildere kann man in diesem Fall nicht hergeben“, begründete Kring die Entscheidung.

Der 35-jährige Pilstinger hat auch eine einschlägige Vorstrafe: 2011 verurteilte ihn das Amtsgericht Landau bereits zu sechs Monaten auf Bewährung, weil er in einer Disco einem anderen Gast eine Flasche auf den Kopf geschlagen hatte. Im aktuellen Fall habe sich der Pilstinger „gar nicht weit weg vom versuchten Tötungsdelikt befunden“, da der Fußtritt „zum Todeserfolg tendiert“ habe.

Dingolfing-Landau