Wo für die Polizei der Spaß aufhört
Null Toleranz bei Straftaten an Halloween

31.10.2018 | Stand 04.08.2023, 1:28 Uhr
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Die niederbayerische Polizei hat vor Straftaten in der Halloween-Nacht gewarnt

NIEDERBAYERN In der Nacht von Mittwoch (31. Oktober) auf Donnerstag (1. November) ist wieder Halloween. Wie das Polizeipräsidium Niederbayern mitteilt, sei es in den vergangenen Jahren immer wieder zu „überzogenen Streichen“ gekommen, die zu Ermittlungen der Polizei geführt hätten.

Auch in Niederbayern hat der Brauch Einzug gehalten, dass in der Nacht vor Allerheiligen Kinder und Jugendliche durch die Straßen ziehen und mit dem Spruch „Süßes, sonst gibt`s Saures“ Süßigkeiten fordern. Wer nichts gibt, muss mit einem Streich rechnen. Aber auch hier gibt’s Grenzen: „Spätestens bei mutwilligen Sachbeschädigungen, Vandalismus oder Körperverletzungen hört der Spaß auf. Hier handelt es sich ganz klar um strafbare Handlungen“, so ein Polizeisprecher.

So seien die niederbayerischen Ordnungshüter in den vergangenen Jahren alarmiert worden, weil Häuser mit Eiern beworfen oder mit Farbe besprüht wurden. „Unabhängig von möglichen Schadensersatzansprüchen ist eine vorsätzliche Sachbeschädigung eine Straftat und zieht nach der Anzeigeerstattung automatisch polizeiliche Ermittlungen nach sich. Halloween steht nichts entgegen, wenn die Streiche niemandem Schaden zufügen. Straftaten werden auch in der Halloween-Nacht nicht geduldet und von den niederbayerischen Polizeidienststellen konsequent verfolgt“, heißt es in einer Pressemitteilung.

Das Polizeipräsidium Niederbayern gibt folgende Ratschläge an Eltern und Personensorgeberechtigte:

– Sprechen Sie mit Ihren Kindern und weisen Sie diese auf die bestehenden rechtlichen Grenzen und die Folgen bei der Begehung von Straftaten hin.

– Erklären Sie den Kindern, dass nicht jeder mit „Halloween“ etwas anfangen kann und dies auch akzeptiert werden sollte.

Dingolfing-Landau