Freiheitsstrafen für die Angeklagten
Brutales Junkie-Trio bekommt allerletzte Therapiechance

18.12.2017 | Stand 03.08.2023, 15:43 Uhr
−Foto: n/a

Drogensüchtigen Vitali S. (+42) überfallen - Knapp vier Jahre Freiheitsstrafe und Unterbringung für die drei Angeklagten

DINGOLFING Das Opfer des brutalen Überfalls, der kirgisische Mechaniker Vitali S. (+42) aus Dingolfing konnte nicht mehr aussagen: Er war im Prozessverlauf an den Folgen seines jahrelangen Drogen- und Alkoholmissbrauchs gestorben. So kamen seine drei kasachisch-usbekische Peiniger mit einer Verurteilung wegen „nur“ einer gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung davon und handelten sich dafür vor der 6. Strafkammer beim Landgericht Freiheitsstrafen von jeweils knapp vier Jahren ein, außerdem wurde gegen das Trio die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

  

Wie im Prozessverlauf mehrfach berichtet, hatten sich der 33-jährige Schweißer Eugen K. aus Passau, der 34-jährige Möbelmonteur Andrej M. aus Essenbach und der 34-jährige Gelegenheitsarbeiter Wilhelm B. aus Deggendorf am 15. Januar dieses Jahres maskiert und mit Handschuhen ausgestattet, sich gewaltsam Zutritt zur Wohnung ihres späteren Opfers verschafft, dieses unvermittelt zusammengeschlagen und mit mindestens zehn Fußtritten gegen den Kopf malträtiert.

  

Sie sollen den Mechaniker so lange - u.a. auch mit so genanntem  Waterboarding, wobei sie ihn mit einem nassen Handtuch drosselten - gequält haben, bis er ihnen verriet, wo er seine Geldbörse aufbewahrt habe, der sie dann 270 Euro entnommen haben sollen. So jedenfalls die ursprüngliche Anklage, die u.a. noch auf schweren Raub und gefährliche Körperverletzung lautete. Erst als eine von einem Nachbarn alarmierte Polizeistreife vor der Tür stand ließ das Trio von seinem Opfer, das später mit schwersten Verletzungen vom Kopf- bis in den Oberschenkelbereich auf die Intensivstation des Dingolfinger Klinikums eingeliefert wurde, ab.

  

Die drei Angeklagten, seit Jahren schwer heroinabhängig und mehrfach bereits zu Freiheitsstrafen verurteilt, hüllten sich zum Prozessauftakt zunächst in Schweigen. Auch das vermeintliche Opfer war alles andere als ein unbeschriebenes Blatt: 2007 wurde der Mechaniker zusammen mit drei Kumpanen verurteilt, nachdem das Quartett über mehrere Jahre hinweg Heroin in großen Mengen aus Holland eingeführt und in der niederbayerischen Szene vertickt hatte. Er hatte sich dafür eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren eingefangen.

  

Vitali S. stand der Kammer nicht mehr als Zeuge zur Verfügung: Er war Ende Oktober in lebensbedrohlichem Zustand ins Deggendorfer Klinikum eingeliefert worden. Allerdings nicht etwa wegen Spätfolgen des Überfalls, vielmehr hatte der jahrelange Heroinkonsum seinen Tribut gefordert. Schließlich verstarb er im Prozessverlauf auf der Intensivstation des Deggendorfer Klinikums, so dass die Angeklagten lediglich durch seine polizeiliche Aussage belastet wurden. Die war aber - wie Vorsitzender Richter Reiter später in de Urteilsbegründung feststellte - nicht ohne Widersprüche. So blieb letztlich beispielsweise ungeklärt, warum die angeblich geraubten 270 Euro später versteckt unter einem Küchenteppich gefunden wurden.

  

So war es bereits am vierten Verhandlungstag zu Verständigungsgesprächen gekommen, bei denen sich die Prozessbeteiligten darauf einigten, den Vorwurf des schweren Raubes, auf den eine Mindeststrafe von fünf Jahren gestanden hätte, einzustellen. Im Gegenzug räumten die Angeklagten am 5. Verhandlungstag die gefährliche Körperverletzung, die auf einem vorgefassten gemeinsamen Tatplan hin erfolgt sei, unumwunden ein.

  

Die Gutachten der psychiatrischen Sachverständigen bescheinigten den drei Angeklagten eine jeweils langjährige Drogen- und Alkoholkarriere. Entgiftungen und bisher bereits absolvierte Therapien nach gerichtlichen Unterbringungsanordnungen seien erfolglos geblieben. Es sei immer wieder zu Rückfällen gekommen. Allerdings hätten jetzt alle drei Angeklagten erneut ihre Therapiebereitschaft bekundet. Zur Tatzeit sei ihre Einsichts- und Steuerungsfähigkeit aber keinesfalls beeinträchtigt gewesen, sie seien - wie die Vermummung zeige - durchaus planvoll vorgegangen.

  

Staatsanwalt Thomas Rauscher beantragte in seinem Plädoyer für das Trio jeweils eine Freiheitsstrafe drei Jahren und zehn Monaten sowie die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Das Motiv für den brutalen Überfall, so der Anklagevertreter, habe letztendlich nicht geklärt werden können, vieles spreche aber für eine Beschaffungstat im „Milieu“. Mit auf den Weg in die Entziehungsanstalt gab der Anklagevertreter den Angeklagten unmissverständlich: „Entweder es haut diesmal hin oder das war’s: Bei Rückfällen und weiterer Straffälligkeit gibt es nur noch Gefängnis.“

  

Die Verteidiger Dagmar Ciccotti, Bruno Fuhs und Mayumi Weinmann verwiesen darauf, dass die Geständnisse ihrer Mandanten angesichts der alles andere als „idealen  Beweislage“ durchaus werthaltig gewesen seien. Sie beantragten Freiheitsstrafen von jeweils dreieinhalb Jahren und natürlich die Unterbringung.

  

Die 6. Strafkammer entsprach, was das Strafmaß und die Unterbringung anging, dem Antrag des Staatsanwalts. Das Trio, sei quasi als „Überfallkommando“ unterwegs gewesen, straferschwerend habe sich die massive Gewaltanwendung ausgewirkt, so Vorsitzender Richter Ralph Reiter. Das Opfer habe Todesängste ausgestanden, sei nach dem Martyrium nur noch ein „Häufchen Elend“ gewesen. Die drei Angeklagten werden sich noch bis zum neuen Jahr gedulden müssen, bis sie die Gefängniszelle mit einem Klinikzimmer tauschen können. Die Therapiedauer dürfte bei ihnen unisono rund zwei Jahre betragen, die Reststrafe wird dann voraussichtlich zur Bewährung ausgesetzt.

Dingolfing-Landau