Einige Verstöße festgestellt
Mit zerfetzten Lkw-Reifen in die Polizeikontrolle gerauscht

16.07.2020 | Stand 24.07.2023, 14:27 Uhr
−Foto: n/a

Lkw-Kontrollen auf der A3 offenbaren teilweise haarsträubendeZustände

Hengersberg. Die Schwerverkehrsgruppe der Verkehrspolizeiinspektion Deggendorf führte eine Lkw-Kontrollstelle auf dem Autobahn-Rastplatz „Ohetal-Nord“ an der A3 bei Hengersberg in Fahrtrichtung Regensburg durch. Unter anderem erwischten die Beamten einen türkischen Laster, bei dem sich bereits ein Reifen kurz vor der "Auflösung" befanden. Folgend einige festgestellten Verstöße:

Fall 1: Bereits bei der Anreise zur Kontrollstelle mussten die Schwerverkehrsspezialisten einen bulgarischen Überholsünder mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro belegen. Das über weite Strecken auf der A3 bestehende Überholverbot für Lkw ignorierte der Fahrer und überholte andere Laster.

Fall 2: Ein tschechischer Lkw-Fahrer hatte dann mit der Fahrzeugbeladung seines Fahrzeugtransporters Probleme. Auf dem Fahrzeugtransporter waren acht große Autos geladen. Um diese aus dem Landkreis Freyung-Grafenau in den Großraum München mit einer Fahrt transportieren zu können, musste der Anhänger mit seinen verschiebbaren Ladeböden so gestreckt werden, dass die acht Pkw Platz hatten. Der Nachteil war dann aber, dass der Lkw mit Anhänger über die zulässigen Längenmaße verlängert wurde. Auch dieser Lkw Fahrer durfte erst weiterfahren, nachdem er das dreistellige Bußgeld entrichtet und die Autos richtig geladen hatte.

Fall 3: Ein slowakischer Lkw Fahrer musste darüber belehrt werden, dass Ladung gesichert werden muss. Der aus der Slowakei stammende Kleintransporter hatte seine Ladefläche mit Versandstücke auf Paletten beladen. Ohne Sicherung der Ladung wollte er bis ins Saarland fahren. Eigentlich hätt er ausreichend Sicherungsmittel mitgeführt, die er aber nicht benutzt hat. Nach einer gewissen Standzeit zum Sichern der Ladung und Entrichtung eines Bußgeldes konnte der Lkw-Fahrer, nun nach Belehrung einsichtig, seine Fahrt fortsetzen.

Fall 4: Ein ukrainischer Lkw Fahrer wollte mit seinem Sattelzug gefährliches Gut, Lithium-Ionen-Batterien, aus der Ukraine durch Deutschland nach Frankreich transportieren. Doch für diese Art von Gefahrgut hatte er nicht die richtigen Beförderungspapiere und auch nicht die notwendige Schutzausrüstung. Er musste so lange seine Weiterfahrt unterbrechen, bis er seine Schutzausrüstung an Bord hatte und er ein ordnungsgemäßes Beförderungspapier nach gefahrgutrechtlichen Richtlinien an die Kontrollstelle geliefert bekam. Mit einem Bußgeld im mittleren dreistelligen Bereich muss hier nicht nur der Lkw-Fahrer rechnen, sondern auch sein Chef sowie die verantwortliche Person in der Ukraine, die die Ladung so abgesendet hat.

Fall 5: Ein türkischer Fahrer schaffte es sprichwörtlich gerade noch so in die Kontrollstelle. Bei der technischen Kontrolle fiel den Beamten der katastrophale Reifenzustand am Sattelanhänger auf. Fünf von sechs Reifen lagen gerade noch über der Mindest-Reifenprofiltiefe von 1,6 Millimeter. Am sechsten Reifen hatte sich bereits das Profil gelöst und er stand kurz vor der „Auflösung“. Der Fahrer war sichtlich erfreut, dass er in die Polizeikontrolle gelotst wurde, weil er nun endlich seine Reifen wechseln durfte, was ihm der Unternehmer laut Polizeiangaben bisher untersagt hatte. Das Bußgeld in Höhe von 90 Euro machte ihm jetzt nicht so viel aus. Ein organisierter Pannendienst verhalf ihm dann nach Reifenwechsel zur Weiterfahrt.

Fall 6: Ein rumänischer Fahrer war mit seinem Mercedes Sprinter unterwegs von Rumänien nach Deutschland. Der Sprinter hatte einen unbeladenen Autoanhänger mitgeführt und im Innenraum des Sprinters befanden sich mehrere Mitfahrer. Für diese Art von Personenbeförderung hätte der Fahrer jedoch eine Genehmigung benötigt, die er nicht besaß. Der Fahrer begründete, er benötigt keine Genehmigung, da es sich um eine „private Fahrt“ und es sich bei den Insassen um Freunde handle. Blöd nur für den Fahrer, dass er auf die Frage nach den Namen seiner Freunde keine Antwort geben konnte.

Außerdem wäre für diese Art der Personenbeförderung auch ein digitales Kontrollgerät von Nöten gewesen, das im Sprinter nicht verbaut war. Da der Fahrer somit auch den Sozialvorschriften, also den Lenk-und Ruhezeiten, unterlag, hätte er die zurückliegenden Tage nachweisen müssen, was er ebenfalls nicht konnte.

Nach Entrichtung eines hohen dreistelligen Bußgeldes wurde ihm die Weiterfahrt gestattet.

Fall 7: Im Rahmen der Kontrollstelle wurde der kroatische Sattelzug mit einer zwei-Fahrerbesatzung kontrolliert. Ladung: organisches Rapsgranulat von Kroatien nach Deutschland. Zunächst bestand der Verdacht, dass die Abgasreinigungsanlage nicht richtig arbeitete. Ein Manipulationsverdacht konnte jedoch ausgeräumt werden. Auch die Lenk- und Ruhezeiten waren soweit in Ordnung. Was der Fahrer jedoch nicht wusste: sein Chef hatte noch nie seit er den Lkw einsetzt Daten aus dem Kontrollgerät gesichert. Das Telefonat mit dem Unternehmer ergab, dass dieser diese Vorschrift angeblich gar nicht kannte. Deshalb wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 2000 Euro angeordnet. 500 Euro konnten per Karte bezahlt werden. Das Tageslimit der Debitkarte verhinderte einen höheren Betrag. Den restlichen Betrag brachte der Unternehmer aus Kroatien am nächsten Tag persönlich bei der Verkehrspolizei vorbei.

Deggendorf