Haftbefehl
Missglückte Flucht auf Hausdach

14.02.2020 | Stand 31.07.2023, 20:42 Uhr
−Foto: n/a

Da ein 22-Jähriger zu seiner Gerichtsverhandlung nicht erschien, wurde durch das Amtsgericht Deggendorf ein Haftbefehl sowie auf Antrag der Staatsanwaltschaft Deggendorf ein Beschluss zur Wohnungsdurchsuchung gegen den Mann erlassen.

Osterhofen. Am Dienstagnachmittag, 11. Februar, suchten Beamte der Kripo Deggendorf den 22-Jährigen in seiner Wohnanschrift auf, um einen gegen ihn bestehenden Haftbefehl sowie einen Beschluss zur Wohnungsdurchsuchung, aufgrund des Verdachts von Verstößen nach dem Betäubungsmittelgesetz, zu vollziehen.

Nachdem die Beamten das Einfamilienhaus betraten, konnten sie wahrnehmen, wie der 22-Jährige durch ein Dachfenster auf das Dach flüchtete. Er konnte schließlich von den Beamten überzeugt werden, über das Dachfenster wieder in das Gebäude zurückzukehren. Ihm wurde der Haftbefehl eröffnet. Bei der Wohnungsdurchsuchung wurden mehrere Rauschgiftutensilien sowie 600 Euro Bargeld sichergestellt.

Da nicht auszuschließen war, dass der 22-Jährige bei seiner Flucht auf das Hausdach dort Betäubungsmittel deponierte, wurde zur Absuche des Daches die örtliche Feuerwehr samt Drehleiter hinzugezogen. Diese verlief negativ.

Nachdem der Haftrichter am Amtsgericht Deggendorf den Vollzug des Haftbefehls bestätigte, wurde der 22-Jährige in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Deggendorf