Urteil
Freiheitsstrafe wegen Brandstiftung

16.10.2019 | Stand 03.08.2023, 1:03 Uhr
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Seit Dienstag, 1. Oktober, musste sich ein 24-Jähriger aus dem Landkreis Regen vor der Ersten Strafkammer des Landgerichts Deggendorf unter anderem wegen mehrerer Fälle der Brandstiftung verantworten.

DEGGENDORF/REGEN Der Angeklagte wurde mit Urteil des Landgerichts Deggendorf vom 15. Oktober wegen zweier Brandstiftungsdelikte (zwei Scheunen im Landkreis Regen im März und April 2019) und einer versuchten Brandstiftung (Sägewerk im Landkreis Regen im März 2019) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Von der Verfolgung zweier Straßenverkehrsdelikte ebenfalls im April 2019 (Ausbringen von Öl auf einer Staats- sowie einer Ortsstraße im Landkreis Regen) wurde im Einverständnis mit der Staatsanwaltschaft abgesehen.

Der gegen den Angeklagten bestehende Haftbefehl wurde aufrechterhalten. Der Angeklagte bleibt vorerst in Untersuchungshaft.

Deggendorf