Ex-Priester
Staatsanwalt fordert Haft

19.02.2018 | Stand 20.07.2023, 10:30 Uhr
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Abschluss der Plädoyers - Sicherungsverwahrung beantragt.

DEGGENDORF In dem seit 18. Dezember vor der Jugendkammer des Landgerichts Deggendorf laufenden Strafverfahren gegen einen ehemaligen Priester haben die Verfahrensbeteiligten am Montagnachmittag, 19. Februar, ihre Schlussvorträge gehalten.

Dabei hat die Staatsanwaltschaft im Wesentlichen eine Verurteilung des Angeklagten wegen der zugrunde liegenden Missbrauchstaten gefordert. Die angeklagten Vermögensdelikte und weitere Begleitdelikte waren bereits im Laufe des Verfahrens wegen der ohnehin zu erwartenden Strafe auf Antrag der Staatsanwaltschaft eingestellt worden.

Neben der Staatsanwaltschaft sind auch alle weiteren Verfahrensbeteiligten unter Bezugnahme auf das zwischenzeitlich erstattete psychiatrische Sachverständigengutachten davon ausgegangen, dass der Angeklagte im Hinblick auf die angeklagten Missbrauchstaten wegen Pädophilie im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit gehandelt habe.

Alle Verfahrensbeteiligten einschließlich des Verteidigers haben deshalb nicht nur die Verhängung einer langjährigen Haftstrafe beantragt, sondern auch die Unterbringung des Angeklagten in einer psychiatrischen Einrichtung, weil andernfalls auch nach der Haftentlassung mit weiteren erheblichen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zu rechnen sei.

Unter Berücksichtigung einer einschlägigen Vorstrafe und der zu Tage getretenen Persönlichkeitsstruktur hat die Staatsanwaltschaft zudem die Sicherungsverwahrung des Angeklagten im Anschluss an die Verbüßung der Haftstrafe zum Schutz der Allgemeinheit gefordert.

Das Urteil wird am Donnerstag, 22. Februar, um 9 Uhr verkündet werden.

Deggendorf