Wahlen
Wer will Schöffe werden?

07.02.2018 | Stand 20.07.2023, 13:59 Uhr
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Die Stadt Deggendorf sucht Schöffen.

DEGGENDORF In diesem Jahr finden die Wahlen der der Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 statt. Von der Stadt Deggendorf wird hierzu eine Vorschlagsliste erarbeitet, aus der dann durch einen beim zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Schöffen sind ehrenamtliche Richter und wirken gleichberechtigt neben den Berufsrichtern an den Verhandlungen und Entscheidungsfindungen am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts mit.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen kann nur von deutschen Staatsangehörigen ausgeübt werden, die am 1. Januar 2019 das 25. Lebensjahr vollendet haben bzw. das 70. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Die Bewerber müssen ihren Wohnsitz in Deggendorf haben, die deutsche Sprache in Wort und Schrift ausreichend beherrschen und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes gesundheitlich geeignet sein. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind, dürfen nicht zum Schöffenamt berufen werden.

Alle Interessenten haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. Bewerbungen können Sie bis spätestens 9. März an die Stadt Deggendorf, Bürgeramt, Franz-Josef-Strauß-Str. 3, 94469 Deggendorf senden oder diese im Neuen Rathaus, Bürgeramt, Erdgeschoss, Zimmer-Nr. 22 abgeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass gleichzeitig Jugendschöffen für die Wahlperiode 2019 bis 2023 gesucht werden.

Weitere Informationen und Bewerbungsunterlagen erhält man ab sofort im Internet unter www.deggendorf.de oder im Bürgeramt der Stadt Deggendorf.

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