Terminänderung
Urteil gegen Ex-Priester noch im Februar geplant

07.02.2018 | Stand 20.07.2023, 13:58 Uhr
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In dem seit 18. Dezember vor der Jugendkammer des Landgerichts Deggendorf laufenden Strafverfahren gegen einen ehemaligen Priester wird das Verfahren am Donnerstag, 8. Februar, entgegen der bisherigen Ankündigung erst ab 13 Uhr fortgesetzt.

DEGGENDORF Zu diesem Termin ist ein mutmaßliches Missbrauchsopfer geladen. Insoweit ist der Ausschluss der Öffentlichkeit bislang von keinem Verfahrensbeteiligten beantragt worden. Die Vernehmung wird deshalb voraussichtlich öffentlich stattfinden.

Die zunächst für den Vormittag des 8. Februar geplante Vernehmung zweier mutmaßlicher Opfer der angeklagten Vermögensdelikte ist entbehrlich geworden. Im Hinblick auf die wegen der angeklagten Missbrauchstaten zu erwartende Strafe wurden die angeklagten Vermögensdelikte auf Antrag der Staatsanwaltschaft eingestellt, weil nicht damit zu rechnen ist, dass eine weitere wegen der Vermögensdelikte zu verhängende Strafe beträchtlich ins Gewicht fallen würde.

In dem weiteren Verhandlungstermin am Donnerstag, 15. Februar, um 9 Uhr soll ein früherer Bewährungshelfer des Angeklagten als Zeuge vernommen werden. Im Verhandlungstermin am Freitag, 16. Februar, um 9 Uhr wird voraussichtlich unter anderem die Sachverständige ihr Gutachten zur Schuldfähigkeit des Angeklagten und zu dessen möglicher Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus erstatten.

Nach derzeitigem Verfahrensstand sind die Plädoyers der Verfahrensbeteiligten bereits für Montag, 19. Februar, ab 13 Uhr geplant. Wegen des teilweisen Ausschlusses der Öffentlichkeit während verschiedener Verfahrensabschnitte sieht das Gesetz den Ausschluss der Öffentlichkeit auch während der Plädoyers vor.

Die Verkündung eines Urteils ist derzeit am Donnerstag, 22. Februar, um 9 Uhr vorgesehen.

Deggendorf