Prozess
Verabredung zum schweren Raub mit Todesfolge?

02.02.2018 | Stand 25.07.2023, 2:54 Uhr
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Am Montag, 12. Februar, ab 9 Uhr müssen sich zwei 51 und 27 Jahre alte Männer vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Deggendorf unter anderem wegen des Vorwurfs der Verabredung zum schweren Raub und zum Mord verantworten.

DEGGENDORF Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor: Der jüngere der beiden Angeklagten soll Mitte März 2017 auf einem Parkplatz in Deggendorf als Hinweisgeber hinsichtlich eines lohnenden Einbruchsobjekts in Landshut fungiert haben. Daraufhin soll der ältere der beiden Angeklagten den konkreten Plan gefasst haben, mit einem Komplizen in das genannte Einfamilienhaus einzubrechen, die Bewohner - ein älteres Ehepaar - zu überfallen und das Haus schließlich niederzubrennen, um keine Spuren zu hinterlassen.

Dem 27-jährigen Angeklagten, der für seinen Hinweis eine Beteiligung von 20 Prozent an der erwarteten Beute - unter anderem Bargeld in der Größenordnung von 100.000 Euro - verlangt haben soll, wird vorgeworfen, die Polizeibehörden nicht von der bevorstehenden Tatbegehung in Kenntnis gesetzt zu haben. Er muss sich deshalb wegen des Vorwurfs der Nichtanzeige geplanter Straftaten verantworten.

Der 51-jährige Angeklagte, der wegen Sexual- und Gewaltdelikten mehrfach einschlägig vorbestraft ist und erst kurz vor den nun angeklagten Ereignissen aus der Haft entlassen worden war, muss sich unter anderem wegen des Vorwurfs der Verabredung zum schweren Raub mit Todesfolge, zum Mord und zur besonderes schweren Brandstiftung verantworten.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es nur deshalb nicht zur Umsetzung des Tatplans gekommen ist, weil sich der mutmaßliche Komplize den Polizeibehörden offenbart hat. Bemerkenswert ist, dass der mutmaßliche Komplize seinerseits von dem Angeklagten unter Druck gesetzt und Opfer einer gefährlichen Körperverletzung geworden sein soll.

Der 51-jährige Angeklagte befand sich nach seiner vorläufigen Festnahme Mitte März 2017 zunächst in Untersuchungshaft, ehe er Mitte August 2017 in eine psychiatrische Einrichtung verlegt worden ist. Im Rahmen der Hauptverhandlung wird auch zu prüfen sein, ob der Angeklagte eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt und dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen ist.

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