Betrug
Überweisung auf vermeintliches Treuhandkonto

19.12.2017 | Stand 03.08.2023, 15:38 Uhr
−Foto: n/a

Internet-Deal ging für einen Bernrieder nicht gut aus.

BERNRIED Ein Mann hatte auf einer Internetplattform eine Drohne zum Verkauf eingestellt. Ein Interessent aus England meldete sich. Es wurde vereinbart, dass der Kaufpreis auf ein „Treuhandkonto“ in London überwiesen wird.

Der vermeintliche Käufer täuschte die Einzahlung auf dem Treuhandkonto vor und der Verkäufer verschickte die Drohne nach England. Einen Zahlungseingang gab es jedoch nicht.

Diese betrügerische Vorgehensweise, die Überweisung auf ein Treuhandkonto für Privatgeschäfte „funktioniert“ seit Jahren. Die Polizei weist daraufhin, das bei solchen Geschäften immer die Zahlung mit Käuferschutz durchgeführt werden soll.

Deggendorf