Rosenheimer (67) muss zahlen
Mit falscher Drohung Polizeieinsatz verursacht

16.09.2020 | Stand 20.07.2023, 23:21 Uhr
−Foto: n/a

Wie es einem ergeht, der sich einen schlechten Scherz mit der Polizei erlaubt, zeigt dieser Fall aus Rosenheim

Rosenheim. Weil er mit einer falschen Drohung Ende Februar 2020 einen großen Polizeieinsatz verursacht hatte, bekam ein Rosenheimer nun vom Polizeipräsidium Oberbayern Süd die Kostenrechnung präsentiert. Der Mann muss 3.240 Euro für die von ihm verursachte Fahndung mit mehreren Polizeistreifen bezahlen.

Ende Februar 2020 sprach ein zunächst unbekannter Mann in einem Supermarkt im Stadtgebiet eine heftige Drohung aus, die sich später aber glücklicherweise als falsch herausstellte. Gegenüber einer Angestellten gab er an, ein Tötungsdelikt begangen zu haben und nun auf der Suche nach seinem nächsten Opfer zu sein. Die Situation wurde durch eine offensichtlich blutverschmierte Hand des Mannes verstärkt. Kurz darauf verließ der Unbekannte das Geschäft und löste durch seine Äußerungen eine Großfahndung der Polizei mit mehreren Streifenbesatzungen aus, die trotz aller Bemühungen ergebnislos verlief.

An den darauffolgenden Tagen versuchte die Polizeiinspektion Rosenheim durch weitere Überprüfungen, Licht ins Dunkel der ernstzunehmenden Äußerungen des Mannes zu bringen. Nachdem sich jedoch keine weiteren Anhaltspunkte für ein mögliches Gewaltverbrechen ergaben, wurden die Ermittlungen zunächst nicht weiterverfolgt.

Etwa einen Monat später erkannten Angestellte den Mann im gleichen Geschäft wieder. Die Ermittler der Polizeiinspektion Rosenheim konnten den zwischenzeitlich erneut verschwundenen Mann nun aufgrund neuer Erkenntnisse schnell ermitteln und an seiner Wohnadresse in Rosenheim antreffen. Durch weitere Recherchen konnte das von ihm ausgesprochene Tötungsdelikt schnell widerlegt werden, da das angebliche Opfer wohlauf angetroffen werden konnte.

Der zur Tatzeit 67-jährige Rosenheimer wurde wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten angezeigt und hat im Sommer dieses Jahres auf Antrag der Staatsanwaltschaft Traunstein, Zweigstelle Rosenheim, vom zuständigen Amtsgericht einen Strafbefehl mit einer empfindlichen Geldstrafe erhalten.

Obendrein präsentierte ihm das Polizeipräsidium Oberbayern Süd nun eine Kostenrechnung für den von ihm Ende Februar verursachten Fahndungseinsatz. Im Rahmen einer Ermessensentscheidung wurden dem Mann die Kosten für die an der Großfahndung beteiligten Einsatzkräfte auferlegt, was schließlich einen Betrag von 3.240 Euro ergab. Zur leichteren Zahlung wurde dem Gefahrenverursacher nach Antrag durch seinen Rechtsbeistand eine Ratenzahlung zugesprochen, die ihn nun voraussichtlich längere Zeit begleiten wird.

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