Corona-Grenzwert gerissen
Polizei kontrolliert schwerpunktmäßig die neuen CORONA-Beschränkungen

25.08.2020 | Stand 20.07.2023, 21:16 Uhr
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Rosenheim. Die Stadt Rosenheim hat in Abstimmung mit dem Rosenheimer Gesundheitsamt mit sofortiger Wirkung Kontakt-Beschränkungen erlassen, um die weitere Verbreitung des Corona-Virus zu unterbinden. Die Polizei wird ab sofort verstärkt die neu geltenden Beschränkungen kontrollieren und an Treffpunkten, an denen erfahrungsgemäß Menschenansammlungen anzutreffen sind, die Polizeipräsenz erhöhen. Gleichzeitig appelliert das Polizeipräsidium Oberbayern Süd an die Vernunft der Bevölkerung.

Am vergangenen Wochenende wurde im Bereich der Stadt Rosenheim der Grenzwert für die 7 Tage-Inzidenz von „50“ überschritten. Aufgrund dessen hat die Stadt Rosenheim in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt mit sofortiger Wirkung Kontaktbeschränkungen angesichts der erhöhten Infektionszahlen erlassen. Die Maßnahmen werden mindestens solange aufrechterhalten bis der Schwellenwert 7 Tage in der Folge nachhaltig unterschritten wird.

Polizeipräsident Robert Kopp:

„Aufgrund der neuen Corona-Beschränkungen werden wir die polizeiliche Kontrolltätigkeit im Stadtgebiet Rosenheim bis auf weiteres intensivieren und die Einhaltung der beschlossenen Maßnahmen überwachen. Grundsätzlich erfahren die bereits bisher geltenden „Corona-Regeln“ eine hohe Akzeptanz und werden von den allermeisten Menschen beachtet. Bei der Minderheit von Uneinsichtigen werden wir einschreiten und die Verstöße konsequent ahnden. Beachten Sie bitte die geltenden Beschränkungen. Jede Infektion mit dem Corona-Virus ist eine zu viel! Zeigen Sie Gemeinschaftssinn und übernehmen Sie damit Verantwortung für sich und andere!“

Die Maßnahmen der Stadt Rosenheim sehen im Einzelnen vor:

•Reiserückkehrer aus Risikogebieten werden zu einem zweiten Test nach fünf bis sieben Tagen verpflichtet. Er ist Voraussetzung für die Aufhebung der häuslichen Quarantäne. Diese Anordnung gilt für Stadt und Landkreis Rosenheim.

•Der Aufenthalt von Gruppen im öffentlichen Raum wird ab sofort auf Angehörige eines Hausstands, andernfalls auf maximal fünf Personen beschränkt. Diese Anordnung erfolgt für das Gebiet der Stadt Rosenheim verpflichtend, für das Gebiet des Landkreises gilt eine entsprechende Empfehlung.

•Die Teilnehmerzahl bei nicht öffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen wird auf 50 Personen begrenzt. Unter freiem Himmel sind maximal 100 Personen zugelassen. Diese Regelung ist wiederum für das Rosenheimer Stadtgebiet verpflichtend, für das Gebiet des Landkreises gilt eine entsprechende Empfehlung.

•Allen Reiserückkehrern aus dem Ausland, vor allem aus südosteuropäischen Ländern wird zudem dringend empfohlen, das kostenlose Testangebot, z.B. an der Teststation Hochfelln an der A8 und an der Rastanlage Heuberg an der A93 in Anspruch zu nehmen.

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