Zwei Straftaten, eine Ordnungswidrigkeit
Fahrer eines E-Scooters unter Drogen und ohne Führerschein

17.06.2020 | Stand 03.08.2023, 9:54 Uhr
−Foto: n/a

E-Scooter Fahrer ohne Versicherungskennzeichen, unter Drogen und ohne Fahrerlaubnis

Traunreut. Am Sonntagnachmittag , 14. Juni, wurde in der Werner-von-Siemens Straße in Traunreut der Fahrer eines E-Scooters kontrolliert. Bei dem E-Scooter fehlte das vorgeschriebene Versicherungskennzeichen.

Durch die Beamten wurde während der Kontrolle festgestellt, dass die Höchstgeschwindigkeit des E-Scooters 35 km/h beträgt und dieser somit fahrerlaubnispflichtig war. Der Betroffene war nicht im Besitz der dafür erforderlichen Fahrerlaubnis.

Der Fahrer zeigte zudem drogentypische Auffälligkeiten und wurde positiv auf Marihuana getestet, weshalb er die Streife zur Blutentnahme begleiten musste.

Da es sich bei einem E-Scooter um ein Kraftfahrzeug handelt, gelten hier die gleichen Grenzwerte wie wenn ein Pkw geführt worden wäre. Der Beschuldigte hatte zwei Straftaten und eine Ordnungswidrigkeit begangen.

Die Polizei möchte die Bürger dazu anhalten, sich vor dem Kauf eines sogenannten Elektro-Kleinstfahrzeugs über die Gesetzeslage zu informieren. So kann einer ungewollten und teils unbewussten Strafverfolgung aus dem Weg gegangen werden, da in letzter Zeit immer mehr „mangelhafte“ E-Scooter aufgegriffen wurden.

Berchtesgadener Land