Grundbesitzer ist sauer
Pilot landet unerlaubt in Feld

25.05.2020 | Stand 04.08.2023, 14:08 Uhr
−Foto: n/a

Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts einer verbotswidrig geplanten Gleitschirmaußenlandung

Ramsau. Am frühen Samstagnachmittag, 23. Mai, wurde der Polizei in Berchtesgaden eine widerrechtliche Außenlandung, von einem Gleitschirm, im Gemeindebereich Ramsau, mitgeteilt.

Beim darauffolgenden Polizeieinsatz wurden der Gleitschirmpilot, sowie der Grundstückseigentümer auf dem Feld angetroffen. Es wurde festgestellt, dass der Gleitschirmflieger sein Auto unweit des Feldes geparkt hatte und laut eigenen Angaben vom Hirschkaser gestartet war.

Weiter wurde durch den Grundstückseigentümer berichtet, dass es auf seiner landwirtschaftlichen Fläche vermehrt zu Landungen von Gleitschirmpiloten kommt und hierdurch Schäden entstehen, welche nicht mehr geduldet werden können.

Da Gleitschirme nicht motorisiert sind, ist eine Außenlandung bei fehlender oder aussetzender Thermik unumgänglich und zulässig. Allerdings ist der Pilot dann verpflichtet dem Grundstückseigentümer seinen Namen und seine Versicherung, für eventuell entstandene Schäden, mitzuteilen. Der Grundstückseigentümer darf im Gegenzug dann den Abtransport des Fluggerätes nicht verhindern.

Das Starten und Landen mit einem Luftfahrzeug außerhalb genehmigter Start- und Landeplätze stellt in Deutschland eine Straftat nach dem Luftverkehrsgesetz dar. Die Polizei ermittelt.

Berchtesgadener Land