Die Polizei warnt
Verstöße gegen neue StVO können teuer werden

14.05.2020 | Stand 04.08.2023, 16:30 Uhr
−Foto: n/a

Neuerungen in der Straßenverkehrsordnung, mit teilweise erheblichen Anhebungen der Bußgelder!

Ortsmarke. Die Polizeiinspektion Berchtesgaden macht auf die am 28. April 2020 erneuerte StVO hin. Die Neuerungen sollen die schwächeren Verkehrsteilnehmer schützten und Vorteile für Radfahrer, „Carsharing“ und Elektrofahrzeuge bringen. Bei einigen Verstößen wurden die Bußgelder mehr als verdoppelt.

Auch im Dienstbereich der Polizeiinspektion Berchtesgaden werden häufig Zuwiderhandlungen festgestellt, die davon betroffen sind. Exemplarisch sei hier die Befahrung des verkehrsberuhigten Bereiches am Schlossplatz außerhalb der erlaubten Zeiten, das Parken auf den Behindertenparkplätzen im Marktbereich ohne entsprechenden Ausweis, oder auch das Abstellen von Fahrzeugen in der Fußgängerzone genannt. Dies ist zum Beispiel mit vormals 20 Euro geahndet worden und wurde nun auf 55 Euro erhöht. Auch das Parken von Fahrzeugen auf Gehwegen, in engen Kurven und an unübersichtlichen Straßenstellen, sowie bei Radfahren auf nicht freigegebenen Gehwegen wurde stark angehoben.

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen drohen jetzt auch wesentlich schneller Punkte in der Verkehrssünderdatei, sowie entsprechende Fahrverbote.

Die Polizeiinspektion Berchtesgaden weist aus genannten Gründen darauf hin, sich an die Verkehrsregelungen zu halten, da entsprechende Kontrollen von der Polizei und auch der kommunalen Parküberwachung durch das nun wieder ansteigende Verkehrsaufkommen angepasst, und zukünftig bei vielen Regelverstößen zu höheren Bußgeldern führen werden.

Berchtesgadener Land