Bayerisch Gmain – Großgmain
Grenzöffnung für Berufspendler und Schüler

12.05.2020 | Stand 04.08.2023, 13:17 Uhr
−Foto: n/a

Bundespolizei und österreichische Behörden öffnen für Grenzanwohner den Grenzübergang Bayerisch Gmain – Großgmain

Bayerisch Gmain/Großgmain. Berufspendler mit Wohnsitz bzw. Arbeitsplatz in den Gemeinden Großgmain (AUT), Bayerisch Gmain und in Bad Reichenhall sowie Schüler können ab Mittwoch, 13. Mai, zeitweise die Grenzübergangsstelle Bayerisch Gmain – Großgmain nutzen. Dies hat die Bundespolizei mit den österreichischen Behörden vereinbart.

Geöffnet wird der Grenzübergang zwischen 6 und 20 Uhr für einen eingeschränkten Personenkreis. Hierzu gehören neben den in Großgmain, Bayerisch Gmain und Bad Reichenhall lebenden Berufspendlern auch Schüler. Für Schüler gilt diesbezüglich keine Wohnsitzbeschränkung.

Zudem wird der Grenzübergang bei unbedingter Notwendigkeit der Inanspruchnahme einer medizinischen Leistung und für den regionalen Warenverkehr innerhalb der genannten Gemeinden sowie für Zwecke der Land- und Forstwirtschaft genutzt werden können.

Die Bundespolizei bewertet laufend die grenzpolizeiliche Lage und passt ihre Maßnahmen an, sofern die Einsatztaktik und die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie dies zulassen. Neben der Sicherheit stehen auch die Belange der Grenzanwohner und der Reisenden im Fokus der Behörde.

Berchtesgadener Land