Rosenheim. Die Beamten stoppten den Polen sofort und nahmen ihm die Waffe ab. Bei einer genaueren Überprüfung des Gewehrs stellten sie fest, dass es sich um eine ordnungsgemäß gekennzeichnete Federdruckwaffe handelt. Der Erwerb und Besitz einer solchen Waffe ist grundsätzlich frei, das Führen jedoch bedarf einer Erlaubnis. Diese konnte der Mann allerdings nicht vorlegen.
Auch in den Diensträumen der Rosenheimer Bundespolizeiinspektion wollte er sich nicht zum Sachverhalt äußern. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von etwa 2,9 Promille. Der stark Alkoholisierte wurde wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz angezeigt. Die Bundespolizei stellte das Gewehr sicher.