An der Grenze geschnappt
Albaner von drei Staatsanwaltschaften in acht Fällen gesucht

22.10.2019 | Stand 02.08.2023, 23:32 Uhr
−Foto: n/a

Drei Staatsanwaltschaften haben einen Albaner in acht Fällen gesucht. Bei seinem Versuch, illegal über die deutsch-österreichische Grenze einzureisen, wurde er auf der A93 gefasst.. Die Rosenheimer Bundespolizei hat den offenbar untergetauchten Mann am Freitag, 18. Oktober 2019, hinter „Schloss und Riegel“ gebracht.

KIEFERSFELDEN. Nahe Kiefersfelden kontrollierten die Beamten die Insassen eines Fernreisebusses, der ursprünglich in Rom gestartet war. Wie sich bei der Personalienüberprüfung eines albanischen Staatsangehörigen heraustellte, suchten deutsche Justizbehörden aus verschiedenen Gründen nach dem 33-Jährigen: Zum einen lag gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Erfurt vor. Demnach musste er wegen eines früheren unerlaubten Aufenthalts eine Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro zahlen. Zum anderen hatte er einem Haftbefehl der Staatsanwaltschft Berlin zufolge wegen Diebstahls eine Geldstrafe von 240 Euro offen. Außerdem musste er gemäß einem Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt / Oder wegen Leistungserschleichung noch Justizschulden in Höhe von 500 Euro begleichen. Der Festenommene konnte keinen der drei Beträge entrichten. Somit blieb ihm nichts anderes übrig, als die ersatzweise verhängten Freiheitsstrafen von insgesamt 198 Tagen anzutreten. Bevor der Albaner aber in die Justizvollzugsanstalt Bernau eingeliefert wurde, führten ihn die Bundespolizisten noch beim Amtsgericht in Rosenheim vor. Eigenen Angaben zufolge hatte er einen längerfristigen Aufenthalt in Berlin geplant. Hierfür besaß er allerdings, wie schon bei der Einreisekontrolle auf der Inntalautobahn deutlich geworden war, nicht die erforderlichen Aufenthaltspapiere. Aufgrund der klaren Sachlage wurde er in einem beschleunigten Verfahren wegen versuchter illegaler Einreise zu einer Geldstrafe von 200 Euro verurteilt. Sollte er ebenfalls nicht in der Lage sein, diese Summe zu zahlen, könnten weitere 40 Tage Ersatzfreiheitsstrafe dazukommen. Sein Aufenthaltsort dürfte für die kommenden Monate jedenfalls feststehen. An diesem sind die Staatsanwaltschaften in Frankfurt / Oder und in Erfurt besonders interessiert, da laut Polizeicomputer noch weitere Ermittlungsverfahren gegen den Mann laufen. Dabei geht es um zwei Diebstahlsfälle sowie Unterschlagung, Erschleichen von Leistungen und unerlaubte Einreise. Die Haftdauer kann sich also womöglich noch ausdehnen. Zwischenzeitlich wird sich die zuständige Ausländerbehörde mit der Frage seiner Aufenthaltsbeendigung im Anschluss an die Haft befassen.

Berchtesgadener Land