In Gegenverkehr geraten
Drei Verletzte bei Cannabis-Unfall in Bayerisch Gmain

08.07.2019 | Stand 29.07.2023, 7:31 Uhr
−Foto: Foto: BRK BGL

Am Sonntagabend gegen 18.45 Uhr hat sich in Bayerisch Gmain auf der Großgmainerstraße ein durch Cannabis verursachter Unfall ereignet, bei dem drei Menschen leicht verletzt wurden. Eine 18-Jährige war mit ihrem Mercedes in den Gegenverkehr geraten.

BAYERISCH GMAIN Die 18-Jährige aus dem inneren Landkreis fuhr mit ihrer A-Klasse auf der Großgmainerstraße in Bayerisch Gmain. Aus zunächst nicht ersichtlichen Gründen kam sie auf gerader Strecke plötzlich auf die Gegenfahrbahn und kollidierte dabei mit einem entgegenkommenden Renault eines 20-jährigen Österreichers, bei dem durch die Wucht des Aufpralls das linke Vorderrad abgerissen wurde. Beide Lenker und die Beifahrerin des Österreichers wurden durch den Unfall leicht verletzt und mussten ambulant versorgt werden. Eine Rettungswagen-Besatzung des Reichenhaller Roten Kreuzes brachte die 18-Jährige zur Kreisklinik Bad Reichenhall.

Die Freiwillige Feuerwehr Bayerisch Gmain übernahm die Erstversorgung der Verletzten, bis das Rote Kreuz eintraf, sicherte die Unfallstelle ab, stellte den Brandschutz sicher und reinigte die Fahrbahn. An beiden Fahrzeugen entstanden augenscheinlich wirtschaftliche Totalschäden in Höhe von rund 17.000 Euro. Die Autos waren nicht mehr fahrtüchtig und mussten abgeschleppt werden.

Die Unfallaufnahme erfolgte durch die Polizeiinspektion Bad Reichenhall. Die Beamten konnten dann auch relativ schnell die Ursache ermitteln: Die junge Frau hatte im relevanten Zeitraum vor dem Unfall Cannabis konsumiert und war wohl nicht mehr fahrtüchtig. Aus diesem Grund wurde noch in der Kreisklinik eine Blutentnahme angeordnet und durchgeführt. Ferner wurde ihr Führerschein vorläufig entzogen. Die Verursacherin muss sich nun wegen einer Gefährdung des Straßenverkehrs infolge berauschender Mittel sowie einer fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr strafrechtlich verantworten. Neben einer empfindlichen Geldstrafe muss sie nun auch damit rechnen, längere Zeit kein Fahrzeug mehr führen zu dürfen. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde wird in solchen Fällen standardmäßig durch die Polizei informiert und prüft darüber hinaus weitere Maßnahmen in eigener Zuständigkeit.

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