Das Landratsamt BGL gibt Hinweise
Wenn die Schneelast auf den Dächern und Bäumen zu schwer wird

08.01.2019 | Stand 01.08.2023, 13:49 Uhr
−Foto: Foto: 123rf.com

Aufgrund der laut Wettervorhersage anhaltenden Schneefälle in den nächsten Tagen empfiehlt das Landratsamt Berchtesgadener Land je nach Einzelfall, die Dächer von den Schneelasten zu befreien.

BERCHTESGADENER LAND. Die für das Dachtragwerk zulässige Schneelast kann dem Standsicherheitsnachweis für das Gebäude entnommen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung, ob das Dach vorsorglich vom Altschnee befreit werden muss oder ob das Dach mit dem vorhandenen Altschnee noch in der Lage ist, den angekündigten Schneezuwachs schadlos aufzunehmen, durch den Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigten der baulichen Anlage zu treffen ist.

Vor Betreten des Daches ist jedoch stets darauf zu achten, ob die Dacheindeckung für ein Betreten geeignet ist. Um Unfälle zu verhindern, müssen Personen bei der Räumung des Daches gesichert werden. Besonderes Augenmerk ist wegen der Absturzgefahr auch darauf zu legen, dass vom Schnee und Eis überdeckte Dacheinbauten, z. B. Dachflächenfenster, nicht betreten werden. In Zweifelsfällen sollte vor dem Betreten des Daches ein Fachmann eingeschaltet werden, der beurteilen kann, ob ein gefahrloses Betreten möglich ist.

Dazu ist noch auf folgendes Merkblatt des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration hinzuweisen: www.stmi.bayern.de

Gefahr durch Schneebruch und umgestürzte Bäume

In den Gemeinden des Landkreises Berchtesgadener Land, insbesondere in Berchtesgaden, Bischofswiesen, Marktschellenberg, Ramsau b. Berchtesgaden und Schönau a. Königssee, ist an Straßen verstärkt mit Schneebruch und umgestürzten Bäumen zu rechnen. Es wird dringend empfohlen, Fahrten möglichst zu vermeiden.

Berchtesgadener Land